09.08.2020
Noch immer ist unklar, unter welchen Bedingungen in Berlin das Chorsingen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt ist. Gemeinsam mit dem Chorverband, den Kirchen, Wissenschaftlern und anderen Experten habe man die Corona-Risiken beim Chorsingen ausgelotet, sagte Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) der "Berliner Morgenpost" (Sonntag). Nun warte er "stündlich auf die Genehmigung des Hygienerahmenkonzeptes durch Gesundheitsverwaltung und Krisenstab".
Der Berliner Senat hatte grundsätzlich entschieden, das Chorsingen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechendes Hygienekonzept zum Schutz vor Covid-19-Infektionen. Vor fast drei Wochen hatte es dazu ein Expertengespräch mit dem Kultursenator gegeben.
Im Gegensatz zu Berlin darf etwa in Kirchengemeinden in Brandenburg und Sachsen wieder gesungen werden. Dafür müssen diese über eine ausreichende Belüftung und eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern verfügen. Der Gottesdienst darf maximal eine Stunde dauern, der Gemeindegesang nicht mehr als 15 Minuten. Der Mindestabstand zur nächsten Person in Singrichtung muss sechs Meter betragen sowie seitlich zur nächsten Person drei Meter.
(epd)