Landeskirche beschließt Gesetz zum Schutz vor Immobilien-Spekulation

26.10.2019

Berlin (epd). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will sich vor den Folgen explodierender Immobilien- und Bodenpreise schützen. Dazu hat das Kirchenparlament am Samstag in Berlin ein Gesetz beschlossen, das ein sogenanntes Vorerwerbsrecht für kirchliche Träger unter Verzicht auf Marktpreise vorsieht, wenn andere kirchliche Träger Immobilien oder Grundstücke veräußern wollen. Voraussetzung dafür ist eine kirchliche oder diakonische Nutzung durch die Erwerbenden.

In diesen Fällen soll für die Immobilien und Grundstücke ein "spekulationsbereinigter Verkehrswert" ermittelt werden, hieß es. Ziel des Kirchengesetzes sei, dass kirchliche Immobilien im kirchlichen Bereich verbleiben und die eigene Arbeit damit abgesichert werden kann. Sollte eine zum spekulationsbereinigten Verkehrswert erworbene Immobilie innerhalb von 20 Jahren zu Marktpreisen weiterveräußert werden, müssen laut Gesetz 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses an den früheren Eigentümer abgeführt werden.

Die aktuelle Entwicklung der Immobilien- und Bodenpreise speziell in Berlin sei von Spekulation getrieben, hieß es zur Begründung. Dies stelle auch kirchliche Träger vor zunehmende Schwierigkeiten, bezahlbare Orte für ihre Arbeit zu finden.

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