Landeskirche plant Öffnung gegenüber nicht-kirchlichen Mitarbeitern

27.10.2017

Aus anderen Ländern und Kulturkreisen zugewanderte Menschen müssten "stärker als bisher zur beruflichen Mitarbeit in kirchlichen und diakonischen Dienststellen und Einrichtungen eingeladen werden"

Berlin (epd). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will sich stärker für nicht-kirchliche Mitarbeiter öffnen. Aus anderen Ländern und Kulturkreisen zugewanderte Menschen müssten "stärker als bisher zur beruflichen Mitarbeit in kirchlichen und diakonischen Dienststellen und Einrichtungen eingeladen werden", heißt es in einer Vorlage der Kirchenleitung zur Änderung eines Kirchengesetzes, über das die Synode am Freitag in Berlin diskutiert hat. Damit könne auch dem Fachkräftemangel in verschiedenen Bereichen des kirchlichen Gesundheits- und Sozialwesens begegnet werden. Nicht-kirchliche Mitarbeiter sollen jedoch weiter nur in Ausnahmefällen beschäftigt werden.

Auch nach der geplanten Neuregelung seien muslimische und andere nicht-evangelische Beschäftigte weiter zu Loyalität gegenüber der Kirche verpflichtet, betonte Bischof Markus Dröge. Die Kirchenmitgliedschaft der Beschäftigten sei dann jedoch nicht mehr das einzige Indiz, dass eine Einrichtung auch evangelisch geprägt sei. Die Christlichkeit zeige sich vielmehr in der Art und Weise des Zusammenseins und der gemeinsamen Arbeit.

Für Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung sollen dem Gesetzentwurf zufolge auch weiter nur Mitglieder der evangelischen Kirche oder anderer anerkannter Kirchen eingestellt werden. Für Aufgaben der Dienststellenleitung könnten jedoch künftig auch Arbeitskräfte eingestellt werden, die keiner christlichen Kirche angehören, wenn dies mit der Größe der Dienststelle, der sonstigen Mitarbeiterschaft, dem jeweiligen Umfeld und der Erfüllung des kirchlichen Auftrags vereinbar ist. Wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, ohne einer anderen Kirche beizutreten, bleibt auch künftig von kirchlichen Arbeitsverhältnissen ausgeschlossen.

Hintergrund der geplanten Neuregelungen sei eine 2016 von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschlossene Richtlinie, die vorherige Regelungen an das Antidiskriminierungsrecht der EU und der Bundesrepublik angepasst habe, sagte der Chefjurist der Landeskirche, Konsistorialpräsident Jörg Antoine. Eine möglichst nahe Orientierung an der EKD-Richtlinie sei auch wichtig, um auf juristischer Ebene der EU nicht durch zahlreiche unterschiedliche Regelungen der evangelischen Landeskirchen in Deutschland den Eindruck der Willkür hervorzurufen, sagte Antoine: "Sonst fliegt uns das Ganze um die Ohren."

Internet
www.ekbo.de

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y