Landeskirche will eigene Immobilien vor Spekulation schützen

24.10.2019

Das Gesetz zum Beschluss in der Landessynode sieht ein sogenanntes Vorerwerbsrecht für kirchliche Träger unter Verzicht auf Marktpreise vor, wenn andere kirchliche Träger Immobilien oder Grundstücke veräußern wollen.

Berlin (epd). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will sich vor den Folgen explodierender Immobilien- und Bodenpreise schützen. Dazu will das Kirchenparlament voraussichtlich am Samstag ein Gesetz beschließen, das am Donnerstag bei der Herbsttagung der Synode in Berlin vorgestellt wurde. Das Gesetz sieht ein sogenanntes Vorerwerbsrecht für kirchliche Träger unter Verzicht auf Marktpreise vor, wenn andere kirchliche Träger Immobilien oder Grundstücke veräußern wollen.

 

In diesen Fällen soll für die Immobilien und Grundstücke ein "spekulationsbereinigter Verkehrswert" ermittelt werden, hieß es. Ziel des Kirchengesetzes sei, dass kirchliche Immobilien im kirchlichen Bereich verbleiben und die eigene Arbeit damit abgesichert werden kann. Die aktuelle Entwicklung der Immobilien- und Bodenpreise speziell in Berlin sei von Spekulation getrieben. Dies stelle auch kirchliche Träger vor zunehmende Schwierigkeiten, bezahlbare Orte für ihre Arbeit zu finden.

 

Die geplante Neuregelung sei "wirklich drängend", weil bezahlbare Wohnungen und Gewerberäume fehlten, sagte Diakoniedirektorin Barbara Eschen. Mit dem Gesetz werde dafür gesorgt, dass Liegenschaften bei der Kirche bleiben und auch sozial genutzt werden könnten. Damit werde die Kirche ihrer sozialen Verantwortung und der Verantwortung für die Zukunft besser gerecht.

 

Bei dem Gesetz stehe die Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Vordergrund, betonte die frühere Grünen-Parlamentarierin und Vizepräsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses, Anja Schillhaneck, die Mitglied der Synode ist.

 www.ekbo.de/synode

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