Lockdown kommt noch vor Weihnachten

13.12.2020

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch

Berlin (epd). Kleine Familienrunden an Weihnachten, ein "stilles Silvester": Die ursprünglich geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen über den Jahreswechsel kommen nicht. Im Gegenteil: Noch vor Weihnachten geht Deutschland in einen neuen "harten Lockdown". Vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar gelten diese Regeln:

 KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

 Grundsätzlich bleibt es auch über den Jahreswechsel bei der geltenden Kontaktbeschränkung: maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zuvor in Aussicht gestellte Lockerungen sollen eng begrenzt werden auf die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember. Dann können zusätzlich weitere vier Personen dazukommen, allerdings nur aus dem engsten Familienkreis. Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Für Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen. Von Reisen wird abgeraten.

 SCHLIESSUNG VON GESCHÄFTEN UND SCHULEN

 Ab Mittwoch schließen Geschäfte mit Ausnahme solcher für Waren des täglichen Bedarfs. Auch Schulen sollen schließen oder die Präsenzpflicht aufheben sowie Kita-Kinder wo immer möglich zu Hause betreut werden. Ausnahmen im Handel gibt es für Lebensmittel, darunter auch Wochenmärkte und Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Weihnachtsbaumverkauf. Auch Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Friseure und Kosmetiksalons müssen schließen.

 GOTTESDIENSTE ZU WEIHNACHTEN

 Für die Gottesdienste haben Bund und Länder konkrete Regelungen getroffen. Voraussetzung ist demnach, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, Masken auch am Platz getragen werden und nicht gesungen wird. Wird erwartet, dass Kirchen ausgelastet werden, muss eine Anmeldung eingeführt werden. Dies dürfte für Heiligabend überall notwendig werden, weil an dem Tag in der Regel die Kirchen voll sind. In den nächsten Tagen sollen mit den Kirchen erneut Gespräche geführt werden, "um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen", heißt es im Beschluss.

 ALKOHOLVERBOT IM ÖFFENTLICHEN RAUM

 Mit wachsendem Argwohn hat die Politik das Zusammenkommen an Glühweinständen in den vergangenen Wochen beobachtet. Um dies zu unterbinden, soll bis zum 10. Januar ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum gelten. Die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken von Restaurants bleibt erlaubt, aber der Verzehr vor Ort wird verboten.

 "STILLES SILVESTER"

 Ein "stilles Silvester" sei in diesem Jahr geboten, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Bundesweit soll es ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Feuerwerk auf frequentierten Plätzen wird verboten ebenso wie allgemein in diesem Jahr der Verkauf von Raketen und Böllern. Von Feuerwerk wird eindringlich abgeraten auch wegen der Verletzungsgefahr und der hohen Belastung der Krankenhäuser infolge der vielen Covid-19-Erkrankten.

Von Corinna Buschow (epd)

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