28.09.2021
Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt einheitlich regeln. Dazu veröffentlichte sie am Dienstag eine Musterordnung, der die 20 evangelischen Gliedkirchen in Deutschland in der vergangenen Woche zugestimmt haben, wie die EKD mitteilte. „Mit der Musterordnung können wir den Anspruch, den Betroffene auf transparente vergleichbare Verfahren in allen Landeskirchen haben, künftig besser gerecht werden“, sagte der Sprecher des Beauftragtenrats der EKD, Landesbischof Christoph Meyns.
Auch die Höhe der Anerkennungsleistungen wird damit einheitlich geregelt. Die Musterordnung sieht vor, dass die Höhe der Leistung grundsätzlich mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 EUR betragen soll. Innerhalb dieses grundsätzlichen Rahmens soll sich die Höhe an von staatlichen Gerichten zuerkannten Schmerzensgeldzahlungen in vergleichbaren Fällen orientieren. Eine ähnliche Regelung hat auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz für Anerkennungsleistungen getroffen.
In der evangelischen Musterordnung steht zudem, die Leistungen in Anerkennung erlittenen Unrechts seien freiwillig und auf eine Wirkung in der Zukunft ausgerichtet. Sie würden einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gezahlt.
Laut EKD haben bereits im vergangenen Jahr Landeskirchen, die bislang pauschale Anerkennungsleistungen ausgezahlt haben, damit begonnen, auf individuelle Leistungen umzustellen.