Potsdam lehnt SVV-Sondersitzung zu Garnisonkirche vorerst ab

09.07.2014

In Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam bleibt weiter offen, ob der geplante Bürgerentscheid gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche zeitgleich mit den Landtagswahlen am 14. September stattfinden kann.

9. Juli 2014. Potsdam (epd). In Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam bleibt weiter offen, ob der geplante Bürgerentscheid gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche zeitgleich mit den Landtagswahlen am 14. September stattfinden kann. Ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion «dieAndere» und der Linken für eine Sondersitzung des Stadtparlaments in der Sommerpause, in der eine Entscheidung getroffen werden könnte, wurde am Mittwoch von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) abgelehnt, sagte Stadtsprecher Stefan Schulz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam.

 

Zunächst müsse nach Überzeugung der Mehrheit der Stadtverordneten festgestellt werden, ob im am Montag beendeten Bürgerbegehren ausreichend gültige Unterschriften gesammelt wurden, hieß es. Dann könne ein neuer Antrag auf eine Sondersitzung gestellt werden. Damit die Fristen für den September-Termin für den Bürgerentscheid eingehalten werden können, müsse diese Sondersitzung spätestens Anfang August stattfinden, sagte Schulz. Dann werden auch die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl fertiggestellt.

 

Die Ladungsfrist zur SVV-Sitzung betrage neun Tage, betonte Schulz. Die Sondersitzung müsse deshalb spätestens um den 20. Juli herum beantragt werden. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament wird eine Ablehnung des Bürgerbegehrens und damit eine Absage an die Forderung zur Auflösung der Baustiftung erwartet. Damit wäre der Weg für einen Bürgerentscheid offen.

 

Das Bürgergehren der Initiative «Potsdam ohne Garnisonkirche» ist nach dreieinhalb Monaten am Montag mit mehr als 16.000 Unterschriften beendet worden. Für einen Erfolg sind rund 13.300 gültige Unterschriften von Einwohnern Potsdams ab 16 Jahren nötig. Die Bürgerinitiative hätte ein Jahr für die Unterschriftensammlung Zeit gehabt. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid sind die Stimmen von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten nötig, das entspricht etwa 33.500 Stimmen.

 

Die Initiatoren wollen nach eigener Aussage mit dem gemeinsamen Datum für die Landtagswahl und den Bürgerentscheid auch zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro vermeiden, die bei einem separaten Termin anfallen würden.

 

In Potsdam gab es nach Angaben des Stadtwahlleiters bisher vier Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid. Drei der Bürgerbegehren haben die notwendige Zahl der Unterschriften erreicht, zwei davon waren auch rechtlich zulässig. Erfolgreich war auch der Bürgerentscheid 1998 zur Abwahl von Oberbürgermeister Horst Gramlich (SPD). Als Nachfolger wurde seinerzeit Matthias Platzeck (SPD) gewählt.

 

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