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-
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Drittanbieter:
-
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Drittanbieter:
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Digitaler Dienst:
Podcast-Streaming
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
Spotify USA Inc., USA
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§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
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Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
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Vimeo LLC, USA
Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
Drittanbieter:
SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland
12.03.2020
Von der Coronavirus-Quarantäne in Neustadt an der Dosse ist auch die evangelische Kirche betroffen. Zwei Pfarrer, eine Pfarrerin und eine Gemeindepädagogin aus dem Kirchenkreis Prignitz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz seien derzeit in Quarantäne, sagte Kirchenkreissprecherin Rilana Gericke dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Perleberg. Einige Gottesdienste am kommenden Wochenende seien deshalb abgesagt worden.
Die Quarantäne bis zum kommenden Dienstag sei eine reine Vorsichtsmaßnahme, betonte Gericke. Die Betroffenen oder Angehörige hätten Kontakt zu einer Schule gehabt, die im Zusammenhang mit einem Coronavirus-Fall derzeit geschlossen ist. Die Pfarrerin gebe dort auch Religionsunterricht.
In Verbindung mit dem Fall Neustadt an der Dosse wurden insgesamt mehr als 2.000 Menschen unter Quarantäne gestellt. Die Erkrankung wurde bei einer Berlinerin festgestellt, die dort Anfang vergangener Woche vor Ort war.
Die Superintendentin des Kirchenkreises, Eva-Maria Menard, rief dazu auf, mit Besonnenheit und Augenmaß mit der Situation umzugehen. "Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Augenblick auf kreiskirchlicher Ebene keine Veranstaltungen abgesagt werden oder von hier aus empfohlen wird, Gottesdienste oder anderes abzusagen", erklärte die Theologin am Mittwoch: "Die Gemeindekirchenräte entscheiden, wie sie das Abendmahl feiern möchten in ihren jeweiligen Gremien."
(epd)