22.05.2014
Eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamtes für die laut Bestattungsgesetz verbotene Zurschaustellung von Leichen sei bislang nicht beantragt worden.
22. Mai 2014. Berlin (epd). Das geplante Museum des umstrittenen Plastinators Gunther von Hagens am Berliner Alexanderplatz steht vor Problemen: Eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamtes für die laut Bestattungsgesetz verbotene Zurschaustellung von Leichen sei bislang nicht beantragt worden, berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Donnerstag unter Berufung auf den Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Christian Hanke (SPD).
Eine Ausnahmegenehmigung könne unter anderem für wissenschaftliche Zwecke erteilt werden, hieß es. Dies sei eine sehr hohe Hürde. Das Gesetz diene dem Schutz der Würde der Gestorbenen. Die Verantwortlichen für die «Körperwelten»-Ausstellung müssten nun nachweisen, dass es sich um eine wissenschaftliche Präsentation in pietätvoller Art und Weise handele.
Eine Eröffnung noch im Sommer sei eher unrealistisch, da noch kein Antrag beim Gesundheitsamt gestellt wurde, hieß es weiter. Allein die Durchsicht der Unterlagen würde voraussichtlich mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das Gesundheitsamt müsse zudem jedes Leichenteil einzeln begutachten. Sollte es dabei zu Problemen kommen, müssten Differenzen unter Umständen vor Gericht geklärt werden.
Die baurechtliche Genehmigung für das Museum wurde bereits vor einigen Wochen erteilt und hatte scharfe Proteste unter anderem von den Kirchen hervorgerufen.