Prozesse um Plastinate

06.02.2015

Das juristische Tauziehen um ein "Körperwelten"-Museum im Herzen Berlins geht weiter

6. Februar 2015. Berlin (epd). Sind unter dem Berliner Fernsehturm bald plastinierte Leichen zu sehen oder nicht? Die Initiatoren um Gunther von Hagens treiben ihr Vorhaben voran und wollen am 18. Februar ihre Ausstellung öffnen. Der Bezirk klagt dagegen. Ausgang: offen.

 

Die juristischen Auseinandersetzungen um ein dauerhaftes "Körperwelten"-Museum von Leichenplastinator Gunther von Hagens unter dem Berliner Fernsehturm spitzen sich zu. Ungeachtet des näher rückenden Eröffnungstermins bleibt der Bezirk Mitte zuversichtlich, das Projekt doch noch juristisch verhindern zu können. Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) sagte am Donnerstag in Berlin, seine Verwaltung handele dabei "nach Recht und Gesetz" und seiner Interpretation des Bestattungsgesetzes.

 

Die Betreiber wollen ihr "Menschen Museum" mit 200 Teil- und 20 Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen am 18. Februar eröffnen. Nach Medienberichten hängt bereits das Schild "Körperwelten" am Eingang zu den Räumlichkeiten am Alexanderplatz. Hinter den Kulissen kämpfen das Bezirksamt Mitte und die Museumsbetreiber inzwischen in zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren um die Öffnung.

 

Die Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2014, das ein Verbot der Eröffnung des Museums abgelehnt hatte, sei "nicht überzeugend", sagte Hanke. Nach der Niederlage in der ersten Instanz gehe der Bezirk von einem Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht, der zweiten Instanz, aus. Bei den Plastinaten handele es sich aus Sicht seiner Verwaltung um Leichen, die bestattet werden müssten. Auch das von den Initiatoren angeführte Kriterium der wissenschaftlichen Aufklärung greife aus seiner Sicht nicht. Deshalb hatte der Bezirk bereits am 23. Januar Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

 

Zusätzlich schwelt ein juristischer Streit um ein Zwangsgeld für die Betreiber von 10.000 Euro je Öffnungstag. Dagegen hatten die Museumsbetreiber um Gunther von Hagens Widerspruch eingelegt. Das Bezirksamt wandte sich daraufhin mit der Forderung nach einstweiligem Rechtsschutz erneut an das Verwaltungsgericht. Hanke geht davon aus, dass eine Entscheidung darüber noch vor dem 18. Februar fällt.

 

Sollte der Bezirk in diesem Verfahren vor der gleichen Kammer des Verwaltungsgerichts wie im Dezember 2014 erneut verlieren, werde man sich auch hier an das Oberwaltungsgericht wenden, das dann vermutlich beide Verfahren zusammenziehen und die Entscheidung im Hauptsacheverfahren beschleunigen werde, sagte Hanke. Schadenersatzansprüche der Betreiber gegen den Bezirk fürchtet Hanke nicht. Es gebe schließlich kein schuldhaftes Verhalten der Verwaltung.

 

Gunther von Hagens warf dem Berliner Bezirk Mitte am Donnerstag "mangelnden Respekt" vor den Entscheidungen unabhängiger Gerichte vor. Die Ausstellungsmacher hätten sich ihrerseits ebenfalls an das Berliner Verwaltungsgericht gewandt, um das angedrohte Zwangsgeld für die geplante Museumseröffnung abzuwenden. Die Untersagungsverfügung enthalte mehrere Rechtsfehler.

 

In ihrer Pressemitteilung kündigten die Ausstellungsmacher auch bereits die geplanten Öffnungszeiten des "Menschen Museums" ab dem 18. Februar an. Demnach soll die Ausstellung montags bis freitags von 9 bis 19 und am Wochenende von 10 bis 19 Uhr zu sehen sein.

 

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 19. Dezember 2014 grünes Licht für das Museum gegeben. Laut Gericht ist für die Präsentation von plastinierten Leichen keine besondere Genehmigung notwendig.

 

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