07.05.2020
Finanziell notleidende religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften können vom Land Berlin wegen der Corona-Krise eine Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro erhalten. Gemeinden, deren Hauptfinanzierungsquelle Vorortspenden seien, drohe wegen der Pandemie die Insolvenz, erklärte die Senatsverwaltung für Kultur und Europa am Donnerstag in Berlin. Eine Soforthilfe zur Sicherung der finanziellen Existenz könnte von ihnen deshalb bis zum 28. Mai 2020 beantragt werden.
Berlin zeichne sich durch religiöse und weltanschauliche Vielfalt aus, die durch viele kleinere Gemeinschaften bereichert werde, sagte Kultursenator Klaus Lederer (Linke): "Es sind diese Gemeinschaften, die jetzt in Not geraten sind und die aufgrund ihrer Flüchtlingsarbeit, ihres Sprachkurs-, Nachhilfe- und Beratungsangebotes sowie ihres integrativen und religionsübergreifenden Engagements für unsere Stadt von unschätzbarem Wert sind."
Förderberechtigt seien vor allem kleine religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, die ihren Sitz im Land Berlin haben und in der Stadt aktiv sind. Gefördert würden unter anderem Mietzahlungen, Nebenkosten oder Personalkosten, die durch den Corona-bedingten Einnahmenausfall nicht mehr geleistet werden können. Die tatsächliche Höhe der Soforthilfe richte sich nach der finanziellen Ausfallhöhe sowie der Anzahl der insgesamt bis zum Stichtag eingehenden Anträge.
(epd)
Das Antragsformular und ein Informationsblatt sind unter https://www.berlin.de/sen/kulteu/religion-und-weltanschauung/soforthilfe/ abrufbar.