Sozialethiker Wolfgang Huber gegen ärztlich assistierten Suizid

04.11.2014

Ausbau der Hospizarbeit und der palliativen Hilfe sinnvoller

4. November 2014. Berlin/Frankfurt a.M. (epd). Der Berliner Altbischof und Sozialethiker Wolfgang Huber lehnt eine gesetzliche Freigabe des ärztlich assistierten Suizids ab. Einen Menschen bei seinem Todeswunsch zu unterstützen, könne nur ein äußerster Grenzfall sein, schreibt der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Montagsausgabe). «Eine solche Gewissensentscheidung kann weder moralisch noch rechtlich zu einem Normalfall erklärt werden.» Huber fordert stattdessen, das ärztliche und pflegerische Handeln in der Endphase unheilbarer Krankheiten zum Thema zu machen.

 

Huber kritisierte dabei den Gesetzentwurf einer Politikergruppe um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU), der eine Freigabe des ärztlich assistierten Suizids in engen Grenzen vorsieht. Ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung über eine Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern, hätte «zur Folge, dass damit das Verbot der organisierten Suizidassistenz vollständig entfällt». Der Bundestag will sich am 13. November erstmals in einer Orientierungsdebatte mit dem Thema befassen. Bis Ende 2015 soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden.

 

Nach Ansicht des evangelischen Theologen führt ein Anspruch auf Suizidassistenz in die falsche Richtung. Er warnte davor, den ärztlich assistierten Suizid zur rechtlich geregelten Normalität werden zu lassen. «Der Schritt von der ärztlichen Assistenz beim Suizid zur ärztlichen Tötung auf Verlangen ist nicht groß.»

 

Huber spricht sich daher für den Ausbau der Hospizarbeit und der palliativen Hilfe sowie für zureichende palliativmedizinische Ausbildung der Mediziner aus. Zu einer umfassenden Pflege gehört seiner Ansicht nach auch die Seelsorge und ein achtsamer Umgang mit den spirituellen Bedürfnissen der Menschen. «Diesen Themen sollte große parlamentarische Debatten mit Vorrang gewidmet sein.»

 

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