Thüringer CDU legt Finanzierungsgesetz für freie Schulen vor

19.02.2015

Rot-Rot-Grün: Entwurf trifft nicht mehr Nerv der Zeit

19. Februar 2015. Erfurt (epd). Der Streit um die Finanzierung freier Schulen in Thüringen geht mit einem Gesetzentwurf der CDU-Opposition im Erfurter Landtag in eine neue Runde. Ausgangspunkt für die Novellierung sei die vom Thüringer Verfassungsgerichtshof zum 1. April geforderte Neuregelung, sagte der Fraktionsvorsitzende Mike Mohring am Mittwoch in Erfurt. Rot-Rot-Grün kritisierte den Vorstoß und kündigte an, "in Kürze" einen eigenen Entwurf vorzulegen.

 

Mohring sagte, seine Fraktion gehe mit ihren Gesetzentwurf "in Vorleistung". Kernpunkt des vorgeschlagenen Modells ist die Umstellung von der bisherigen umstrittenen anteiligen Finanzierung auf eine Festbetragsfinanzierung. Deren Basis seien die Schülerkosten von 2010, hieß es. Zum Ausgleich der Kostensteigerungen seit den Kürzungen vor fünf Jahren sollen die Festbeträge um zehn Prozent erhöht werden.

 

Zudem sei eine jährliche Erhöhung um weitere drei Prozent vorgesehen. Daraus entstünden dem Land in diesem Jahr Mehrkosten von 17,5 Millionen Euro, sagte Mohring. Die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland als größter freier Schulträger in Thüringen mit 21 Einrichtungen erklärte in einer ersten Reaktion, sie habe "große Hoffnungen" auf ein nachhaltiges Modell für mehr Gerechtigkeit zwischen den Schulen und für Planungssicherheit.

 

Dagegen sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband weiterhin große Unterschiede bei der Finanzierung. Trotz der eingeplanten Steigerungen werde der Abstand zur Förderung staatlicher Schulen nur ein wenig kleiner, aber nicht ausgeglichen, erklärte Landesgeschäftsführer Reinhard Müller. Eine "auskömmliche Finanzierung" sei auch im Hinblick auf die Elternbeiträge wichtig. Freie Schulen müssten für alle Bevölkerungsgruppen bezahlbar bleiben.

 

Die Landtagsfraktionen von Linken, SPD und Grünen kritisierten, der CDU-Vorschlag bleibe in wichtigen Punkten "weit hinter dem aktuellen Stand der Diskussion zurück". Als Beispiel wurde die Weiterentwicklung der Schularten genannt, die in dem Gesetzentwurf "keinerlei Niederschlag" finde. Zudem bestreite die CDU ihre Verantwortung für die in der vergangenen Legislatur beschlossenen Kürzungen.

 

An den freien Schulen in Thüringen lernen rund 23.500 Schüler. Seit der ab 2011 wirksamen Reduzierung der staatlichen Mittel sehen sie sich in ihrer Existenz bedroht. Der Verfassungsgerichtshof hatte deshalb im Mai 2014 bis Ende März 2015 ein verfassungskonformes Gesetz mit transparenten Regelungen zur Finanzierung verlangt. Unabhängig davon hat die rot-rot-grüne Landesregierung den freien Trägern für dieses Jahr einen einmaligen Zuschuss von zehn Millionen Euro zugesagt.

 

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