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Digitaler Dienst:
Podcast-Streaming
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
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Spotify USA Inc., USA
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§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
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Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)
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Digitaler Dienst:
Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)
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§ 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers
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SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland
29.03.2019
Laut Bischofswahlgesetz der Landeskirche wird der Bischof ohne Aussprache in geheimer Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Kirchenparlamentarier gewählt.
Berlin (epd). Bischof oder Bischöfin: Der künftige höchste geistliche Repräsentant der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz soll bei der Frühjahrstagung der Landessynode vom Kirchenparlament am 5. und 6. April in Berlin gewählt werden. Er oder sie wird dann gut 940.000 Protestanten in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen auch in der Öffentlichkeit vertreten.
Laut Bischofswahlgesetz der Landeskirche wird der Bischof ohne Aussprache in geheimer Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Kirchenparlamentarier gewählt. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre. Der Synode gehören 114 Kirchenmitglieder an.
Bei der Bischofswahl sind bis zu fünf Wahlgänge möglich. Im fünften Wahlgang steht nur noch der Kandidat, der im vierten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen hat, zur Wahl. Sollte auch im fünften Wahlgang keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommen, müssen neue Kandidaten gefunden und eine neue Wahl anberaumt werden.
Bischof Dröges Amtszeit endet im November 2019. Der Theologe wird im Oktober 65 Jahre alt. Sein Nachfolger soll am 16. November in das Bischofsamt eingeführt werden, in dem Gottesdienst wird Dröge auch aus seinem Amt verabschiedet.
Die drei Kandidaten wurden vom Bischofswahlkollegium der Landeskirche vorgeschlagen. Dem Gremium gehören unter anderem die Mitglieder der Kirchenleitung und zwölf von der Landessynode gewählte Mitglieder an. Vorsitzende des Bischofswahlkollegiums ist die Vorsitzende der Landessynode, Präses Sigrun Neuwerth. Ein Wahlvorschlag des Gremiums muss mindestens zwei und darf höchstens vier Namen enthalten.
Internet
www.ekbo.de
Bischofswahlgesetz: http://u.epd.de/1496