Wohnungsbau: Friedhofsträger will Flächen für Bauland aufgeben

11.09.2014

Urnenbestattung und Gemeinschaftsgrabanlage sind heute die Regel - nicht mehr die Einzelgrabstelle

11. September 2014. Berlin (epd). Vor dem Hintergrund knappen Wohnraums in der Hauptstadt hat sich der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte für die Umwandlung von Friedhofsflächen in Bauland ausgesprochen. Von den aktuell 251 Hektar Friedhofsflächen des Verbandes könnten langfristig bis zu 40 Prozent aufgegeben werden, sagte der Geschäftsführer des Friedhofsverbandes, Pfarrer Jürgen Quandt, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

 

Der 2006 vom Berliner Senat verabschiedete Friedhofsentwicklungsplan sehe vor, ehemalige Friedhofsflächen als öffentliche Parkanlagen oder private Kleingärten zu nutzen. Außerdem bestehe die Möglichkeit, einzelne Flächen zu bebauen. "Wir sind dabei, einzelne Teilflächen entsprechend zu entwickeln", sagte Quandt. Etwa 60 Prozent solle für die Grünnutzung und der Rest als Bauland entwickelt werden. Ein Bündnis aus Bauindustrie, Gewerkschaft und Mieterbund will am Mittwoch in Berlin Pläne für bezahlbare Neubahnwohnungen vorstellen.

 

Der Evangelische Friedhofsverband als größter innerstädtischer Friedhofsträger besteht seit 2009 und ist ein Zusammenschluss von bislang zwölf evangelischen Kirchengemeinden aus Prenzlauer Berg, Mitte, Moabit, Kreuzberg und Friedrichshain. Der Verband verwaltet derzeit insgesamt 44 Friedhöfe. Bislang seien 57 Hektar Friedhofsflächen geschlossen und sechs Teilflächen von sieben Hektar verpachtet oder verkauft worden.

 

Laut Berliner Friedhofsentwicklungsplan würden wegen der veränderten Bestattungskultur bis zu 50 Prozent der Friedhofsflächen nicht mehr benötigt, sagte Quandt. "Das sind Überhangflächen." Den Trägern werde empfohlen, solche Flächen stillzulegen und über eine Nachnutzung nachzudenken.

 

Für einzelne betroffene Kirchengemeinden bedeuteten die inzwischen zu großen Friedhöfe eine enorme Kostenbelastung, sagte Quandt weiter. Dabei müsse aber niemand befürchten, dass es einmal zuwenig Bestattungsfläche in der Stadt geben werde. "Der Regelfall ist heute die Urnenbestattung und die Gemeinschaftsgrabanlage - nicht mehr die Einzelgrabstelle."

 

Laut dem Berliner Friedhofsgesetz werden Nutzungsrechte an Grabstätten auf 20 Jahre vergeben. Dies sei die Mindestruhezeit, die eingehalten werden müsse, betonte Quandt. Bei einer Individualgrabstätte mit der Möglichkeit der Nachbeisetzung gebe es im Gegensatz zum Reihengrab die Möglichkeit einer Verlängerung auf 40 oder mehr Jahre. Nach Auslaufen der letzten Ruhefrist auf einer Grabstätte muss dann eine sogenannte Pietätsfrist von zehn Jahren eingehalten werden. Anschließend kann eine Friedhofsfläche aufgehoben oder entwidmet werden.

 

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