23.03.2021
Kirchen sind gebeten, Oster-Gottesdienste nur virtuell zu feiern
Köln (epd). Nach den Worten des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) werden an Gründonnerstag und Karsamstag in diesem Jahr ähnliche Regelungen gelten wie an gesetzlichen Feiertagen. An diesen beiden Tagen solle das "öffentliche Leben, auch das Berufsleben, möglichst weit heruntergefahren" werden, um zur Eindämmung der Corona-Pandemie beizutragen, sagte Woidke am Dienstag im Deutschlandfunk. Über Details zu diesen zusätzlichen Ruhetagen sollen laut Woidke im Tagesverlauf die Chefs der Staatskanzleien beraten. Auch eine weitere Beratung der Ministerpräsidenten am Abend sei möglich.
Ziel des sogenannten Oster-Shutdowns sei es, dass "alles, was nicht dringend lebensnotwendig ist, heruntergefahren werden soll". Woidke äußerte sich zuversichtlich, dass die Kirchen der Bitte nachkommen, Ostergottesdienste ausschließlich digital zu feiern. Bislang hätten die Kirchen in der Pandemie "eine sehr verantwortungsvolle Arbeit geleistet".
Angesichts steigender Infektionszahlen hatten Bund und Länder in der Nacht zum Dienstag nach rund zwölfstündigen Beratungen eine Verschärfung der geltenden Beschränkungen beschlossen. Demnach sollen die Maßnahmen bis zum 18. April verlängert und in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 die sogenannte Notbremse gezogen, Öffnungen also zurückgenommen werden. Zudem beschlossen die Regierungschefs eine "erweiterte Ruhezeit" zu Ostern. Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden.
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Bund-Länder-Beschluss: u.epd.de/1sza Aktuelle Daten des Robert Koch-Instituts zur Infektionslage: u.epd.de/1msh