Berufliche Fortbildungen und Supervision

Alle beruflich Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandeburg-schlesische Oberlausitz haben einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Fortbildung.

Fortbildungen und alle verwandten Unterformen beruflicher Bildung bewegen sich in einem Feld: Mit den Interessen von Person (individuelle Weiterentwicklung, Zugewinn an Wissen und Können, etc.) und den Interessen der Organisation (Zufriedenheit der Mitarbeitenden, Weiterentwicklung der Organisation, etc.). Ort der Orientierung in diesem Feld ist häufig ein Jahresgespräch, in dem auch die Fragen möglicher Weiterentwicklung und unterstützenden Fortbildungen bearbeitet werden.

Die verschiedenen Ebenen der verfassten Kirche machen jeweils Fortbildungsangebote:

  • Kirchengemeinden organisieren ihre eigene Fortbildung, häufig auch für Ehrenamtliche, gerne mit Unterstützung durch den Kirchenkreis und das Amt für kirchliche Dienste in der EKBO; auch im Zusammenwirken mit anderen Kirchengemeinden in der Region
  • Kirchenkreise bieten eigenständige Fortbildungen an, häufig durch kreiskirchliche Beauftragte wie Kreiskantorinnen und Kantoren oder Jugendmitarbeitende, oft unterstützt durch das AKD, durch die Kirchenmusik, die Seelsorge
  • die Landeskirche stellt solche Unterstützungssysteme zur Verfügung (AKD, Kirchenmusik, ...) und beteiligt sich häufig an der Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen

Das Fortbildungsgesetz der Evangelischen Kirche Berlin–Brandenburg–schlesische Oberlausitz nennt verschiedene Formate der Fortbildung:

  • Berufliche Fortbildungen (von Interessierten selbst gewählt)
  • Schulungen (von Dienst- oder Arbeitgebenden angeordnet)

Dazu treten besondere Formen der Fortbildung:

Erste Ansprechpersonen für Fortbildungen sind die jeweiligen Arbeit- bzw. Dienstgebenden (in der Regel also Kirchengemeinden, Kirchenkreise). Hier werden die Bedarfe geklärt und auch passgenaue Angebote gemacht.

Als weitere Anbietende für berufliche Fortbildungen kommen sowohl inner- wie außerkirchliche Organisationen in Frage. Innerkirchlich bietet das Amt für kirchliche Dienste (AKD) ein großes Spektrum an Themen und Lehr- und Lern-Formen an, ebenso die Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung (Diakademie) und die Akademien für Kirche und Diakonie (akd~). Außerkirchlich spannt sich der Bogen von den kommunalen Volkshochschulen und Gewerkschaften über Einrichtungen wie dem kommunalen Bildungswerk bis zu kommerziellen Bildungseinrichtungen.

Eine andere Fortbildungs-Perspektive bezieht sich auf die unterschiedlichen Personengruppen. Auch wenn zunehmend Fortbildungen berufsübergreifend angeboten werden, gibt es doch Besonderheiten:

Formal sind zwei  Aspekte zu beachten:

  • die Genehmigung durch Gremien (wie GKR und KKR) oder durch Dienstvorgesetzte
  • die (Mit)Finanzierung, hier gelten vor allem formale Aspekte (Zustimmungen, Kostendimensionen, etc.)

Bei der Auswahl von Inhalten, Formaten und Anbietern von möglichen Fortbildungen stehen Bettina Röser und Hilmar Gattwinkel in der Abteilung 4.1 im Konsistorium Interessierten gerne informierend und beratend zur Verfügung. Ebenso erwünscht sind Anregungen zu relevanten Themen, die noch nicht angeboten werden.

Die gesetzliche Grundlage des Fortbildungsbereiches für beruflich Mitarbeitende (Fortbildungsgesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) ist in der digitalen Rechtssammlung verfügbar. Alternativ kann das Gesetz unter Downloads als PDF heruntergeladen werden.

Die Vordrucke für Anträge auf Fortbildung oder Supervision stehen zum Herunterladen bereit, ebenso ein Vordruck zur Aufnahme auf die Liste der anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren oder die Liste der anerkannten Coaches oder für Änderungen der Angaben.

Ansprechpersonen

Hilmar Gattwinkel

Referent für Erwachsenenbildung und Fortbildung

Referat 4.1 |
Aus-, Fort- und Weiterbildung

030 24344-332

hilmar.gattwinkel@gemeinsam.ekbo.de

Bettina Röser

Sachbearbeiterin

Referat 4.1 |
Aus-, Fort- und Weiterbildung

030 24344-437

b.roeser@ekbo.de

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