24.04.2020
Strikte Hygienevorschriften
Potsdam (epd). Brandenburg erlaubt ab 4. Mai wieder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) informierte am Freitag in Potsdam über eine zuvor vom Kabinett verabschiedete Änderung der Eindämmungsverordnung zur Coronavirus-Pandemie. Die Regelung gelte für Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel und Gebetsräume gleichermaßen. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards beachtet und eingehalten werden, sagte Woidke.
Nach den Worten des Ministerpräsidenten werden ab 4. Mai auch wieder nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern im privaten, familiären Bereich mit bis zu 20 Personen ermöglicht. Auch die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis sei möglich. Friseure sollen ebenfalls wieder am 4. Mai öffnen können.
Außerdem führt Brandenburg ab 27. April eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr ein. Zur Begründung verwies Woidke auf den gemeinsamen Verkehrsverbund mit dem benachbarten Berlin. Unterschiedliche Regelungen machten hier keinen Sinn.
Woidke appellierte an die Einwohner seines Landes, die geltenden Regelungen weiterhin strikt einzuhalten. "Wir sind von Normalität noch weit entfernt", betonte der brandenburgische Ministerpräsident.