Bericht: Kirchen müssen rund 40.000 Immobilien aufgeben

02.05.2023

Die beiden großen Kirchen in Deutschland müssen sich laut einem Zeitungsbericht in den kommenden 40 Jahren jeweils von etwa einem Drittel ihrer Gebäude trennen. Die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer werden demnach bis 2060 insgesamt rund 40.000 Immobilien verlieren, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (Dienstag) berichtete. Vornehmlich seien Pfarr- und Gemeindehäuser betroffen, aber zunehmend auch Kirchen. Ihnen drohe vielfach der Abriss, wenn mit dem Denkmalschutz nicht mehr Freizügigkeit bei der Nachnutzung ausgehandelt werde.

Hintergrund ist dem Bericht zufolge der kontinuierliche Schwund der Kirchenmitglieder in Deutschland. Die Zeitung beruft sich auf ein gemeinsames Positionspapier der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des katholischen Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD). Verfasst haben es der evangelische Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt aus Hannover und der Justiziar des katholischen Erzbistums Hamburg, Karl Schmiemann. Schmidt ist zugleich Vorsitzender der Baurechts- und Grundstückskommission der EKD. Schmiemann ist Vorsitzender der Rechtskommission des VDD.

Das Problem bei der Aufgabe von Kirchengebäuden ist der staatliche Denkmalschutz. Von den 42.500 Sakralbauten beider großen Konfessionen stehen laut Schmidt und Schmiemann rund 80 Prozent unter dem Schutz des Denkmalrechts. Seit den 1990er-Jahren seien Schätzungen zufolge bereits 1.200 Kirchen aufgegeben worden. 278 davon wurden abgerissen. Diese Zahl dürfte erheblich steigen, wenn der Denkmalschutz eine anderweitige Nutzung etwa als Wohn- oder Kulturimmobilie erschwere, hieß es.

Allerdings zeigt sich der Denkmalschutz dem Bericht zufolge kompromissbereit. Die Landesämter der Denkmalpflege hätten großes Interesse an einer frühzeitigen Zusammenarbeit, sagte Christina Krafczyk, Präsidentin des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege, der Zeitung. Es sollten möglichst viele der hochwertigen Kirchenbauten als Kulturerbe erhalten werden. Im Einzelfall sollten „Weiternutzungsoptionen mit substanz- und ressourcenschonenden Eingriffen“ entwickelt werden.

(epd)

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