Brandenburg startet Förderprogramm für Zusammenhalt in kleinen Orten

19.01.2022

Potsdam (epd). Zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro bereit. Mit Start der neuen Förderrichtlinie ab April könnten bis zu 150.000 Euro für einzelne investive Maßnahmen unter anderem für Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beantragt werden, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch in Potsdam mit. Die Vorhaben sollen aus dem Zukunftsinvestitionsfonds finanziert werden.

Für das laufende und das kommende Jahr stehen den Angaben zufolge jeweils gut 1,7 Millionen Euro und 2024 knapp 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen in kleine Gemeinden und Ortsteile mit weniger als 10.000 Einwohnern und besonderem Entwicklungsbedarf bei Daseinsvorsorge oder Gemeinschaft fließen. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Aus dem Förderprogramm könne unter anderem die Anschaffung von elektrischen Dorfautos und Tablets finanziert werden, um Seniorinnen und Senioren für die digitale Kommunikation fit zu machen, hieß es. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen und die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden.

„Mit dem neuen Förderprogramm investieren wir in Zusammenhalt und Gemeinsinn“, betonte Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD): „In unseren kleinen Gemeinden und Ortsteilen gibt es viele gute Ideen und Projekte für mehr solidarisches Miteinander, die aber manchmal in kein Förderprogramm passen.“

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Die Anträge können laut Staatskanzlei jeweils in bestimmten Zeitabschnitten im sogenannten "Call-Verfahren" gestellt werden. Die Zeitabschnitte sollen unter anderem auf der Internetseite der Investitions- und Landesbank ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens soll voraussichtlich im April 2022 starten. Interessierten wird empfohlen, bereits jetzt mit der Vorbereitung der Anträge zu beginnen und die bestehenden Beratungsangebote zu nutzen.

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