Brandenburgs Verfassungsgericht bestätigt Finanzierung freier Schulen

12.12.2014

Normenkontrollklage der ehemaligen Landtagsopposition gescheitert

12.Dezember 2014.Potsdam (epd). Das Landesverfassungsgericht hat die 2011 geänderte staatliche Finanzierung der freien Schulen in Brandenburg bestätigt. Die vor drei Jahren vom Landtag beschlossenen Neuregelungen mit einer mathematischen Formel zur Berechnung der Zuschüsse seien verfassungsgemäß, urteilte das Gericht am Freitag in Potsdam. Das Land sei auf Dauer nur verpflichtet, einen Beitrag zum Existenzminimum der Schulen zu leisten und schulde "keinen vollständigen Kostenausgleich", sagte Gerichtspräsident Jes Möller bei der Urteilsverkündung. Die Entscheidung sei einstimmig ergangen. (Az.: VfGBbg 31/12)

 

Damit sind die 31 Oppositionsabgeordneten von CDU, Grünen und FDP aus der vergangenen Wahlperiode mit ihrer Normenkontrollklage gegen das Gesetz gescheitert. Die Klage war im Mai 2012 beim Verfassungsgericht eingereicht worden. Bildungsminister Günter Baaske (SPD) begrüßte das Urteil. Er "sei sehr dankbar und erleichtert", habe aber auch nichts anderes erwartet, sagte Baaske nach der Urteilsverkündung. Der Minister würdigte zugleich die Arbeit der freien Schulen und kündigte weitere Gespräche mit den Schulträgern im kommenden Jahr an.

 

Der Vorstandsvorsitzende der evangelischen Schulstiftung, Frank Olie, sagte, vor allem für freie Grundschulen brächen nun schwere Zeiten an, weil sie nicht mehr auskömmlich finanziert würden. Die Verfassungsklage von zehn Trägern von fast 50 freien Schulen, die ebenfalls 2012 eingereicht wurde, habe sich mit dem Urteil praktisch erledigt.

 

Die Entwicklung der freien Schulen zeige, dass das Ersatzschulwesen durch die Neuregelungen nicht in seinem Bestand gefährdet sei, betonte Möller bei der Urteilsverkündung. So sei die Zahl der Schulen und der Schüler der freien Schulen trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen im Land in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Nach Angaben des Bildungsministeriums besuchen in Brandenburg inzwischen 10,5 Prozent der Schüler freie Schulen, im Bundesdurchschnitt sind es 8,8 Prozent.

 

Weder einzelne freie Schulen noch ihre Träger hätten einen Anspruch auf Bestandsschutz, betonte Möller. Die Schulträger seien bei der Finanzierung auch zu angemessenen Eigenleistungen verpflichtet und müssten ihr unternehmerisches Risiko auch selbst tragen.

 

Es sei zudem nicht überzeugend dargelegt worden, dass einzelnen Schulen die Existenzgrundlage entzogen worden sei und sie keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten hätten. Auch eine Benachteiligung berlinferner Regionen sei nicht nachgewiesen worden. Dass einzelne Schulen seit der Neuregelung geringere Zuschüsse bekommen, bedeute nicht, dass das Ersatzschulwesen insgesamt gefährdet sei.

 

Die Kläger aus dem Landtag und die Schulträger hatten kritisiert, durch die geänderte Finanzierung mit zum Teil niedrigeren staatlichen Zuschüssen seien die freien Schulen in ihrer Existenz bedroht. Dem Landtag seien zudem durch die von ihm selbst beschlossenen Neuregelungen wichtige Entscheidungsrechte über die Finanzierung der freien Schulen entzogen worden.

 

In Brandenburg gibt es derzeit nach Angaben des Bildungsministeriums derzeit rund 170 freie Schulen, die von gut 28.000 Kindern und Jugendlichen besucht werden. Insgesamt besuchen rund 268.000 Kinder und Jugendliche Schulen in Brandenburg. Die staatlichen Zuschüsse für die freien Schulen sind nach Angaben des Ministeriums seit 2011 um rund 17 Millionen Euro auf voraussichtlich 147 Millionen Euro im laufenden Jahr gestiegen. Für das kommende Schuljahr wurden 13 Anträge zur Eröffnung neuer allgemeinbildender freier Schulen und sieben weitere Anträge im Bereich freier beruflicher Schulen gestellt.

 

 

 

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