Brandenburgs Verfassungsgericht verhandelt über freie Schulen

09.10.2014

9. Oktober 2014. Potsdam (epd). Das brandenburgische Verfassungsgericht verhandelt am 17. Oktober über die Finanzierung der freien Schulen in Brandenburg. Thema ist die Normenkontrollklage von CDU, Grünen und FDP gegen die 2011 vom Landtag beschlossenen Neuregelungen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Potsdam. Im Mittelpunkt der Kritik der Opposition der vergangenen Wahlperiode steht das Verfahren zur Berechnung der Zuschüsse. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Oppositions-Klage noch am gleichen Tag gilt als unwahrscheinlich.

 

Beide Seiten hätten umfangreiche Schriftsätze vorgetragen, hieß es. Eine weitere Verfassungsklage von zehn Trägern von fast 50 freien Schulen gegen die neuen Finanzierungsregelungen, die im August 2012 eingereicht wurde, ist nicht Gegenstand der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht. Die Normenkontrollklage von CDU, Grünen und FDP wurde im Mai 2012 beim märkischen Verfassungsgericht eingereicht. Damit können Parlamentarier überprüfen lassen, ob beschlossene Gesetze verfassungsgemäß sind.

 

Nach Auffassung des brandenburgischen Bildungsministeriums wird mit dem neuen Berechnungsmodell für die staatlichen Zuschüsse für die freien Schulen für mehr Gerechtigkeit zwischen öffentlichen und privaten Schulen gesorgt. So könnten freie Schulen durch untertarifliche Bezahlung ihrer Lehrkräfte anders als die staatlichen Schulen bei den Personalkosten sparen, hieß es. Die freien Schulen und die Opposition des fünften brandenburgischen Landtags kritisieren unter anderem, dass die neue Berechnungsformel für die Zuschüsse zum Teil existenzbedrohend für die Privatschulen sei.

 

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