11.09.2023
Pressemitteilung Evangelische Friedensarbeit vom 8. September 2023
Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Friedrich Kramer (Magdeburg) hat erneut das Recht auf Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer auch aus der Ukraine betont. Anlass sind Medienberichte, wonach der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenski bei den EU-Staaten einen Auslieferungsantrag für Ukrainer stellen will, die vor dem Dienst
mit der Waffe aus dem Land geflüchtet sind.
Derzeit genießen diese Personen einen befristeten humanitären Aufenthaltsstatus nach der EU-Massenzustromrichtlinie. „Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht. Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt und dem dafür Verfolgung droht, der braucht Hilfe, Schutz und Asyl“, macht Landesbischof Friedrich Kramer deutlich. Dieses Menschenrecht gelte in allen Ländern, auch in denen, die sich im Krieg befinden, unterstreicht der EKD-Friedensbeauftragte nachdrücklich.
Auch die ukrainische Verfassung sehe die Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen und die Ableistung eines Ersatzdienstes vor, wenn auch nur für Angehörige von registrierten religiösen Gemeinschaften. „Doch dies wird derzeit nicht mehr gewährleistet“, bedauert Landesbischof Friedrich Kramer. Stattdessen würden Kriegsdienstverweigerer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, so
der EKD-Friedensbeauftragte.
Landesbischof Friedrich Kramer fordert daher die Europäische Union und auch die Bundesregierung auf, ein solches Auslieferungsbegehren aus der Ukraine zurückzuweisen und auf geltendes EU-Recht hinzuweisen, wonach eine solche Auslieferung nicht erfolgen dürfe. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2020. „Danach kann eine Flucht vor dem Wehrdienst ein Asylgrund
sein“, so der EKD-Friedensbeauftragte.