Gottesdienste mit 50 Teilnehmenden in Berlin ab 4. Mai möglich

22.04.2020

Bischof Christian Stäblein: „Es ist eine gute Nachricht, dass wir bald wieder gemeinsam – wenn auch in kleinem Kreis - Gottes Wort hören und einander stärken können“

Bischof Christian Stäblein. Foto: Matthias KauffmannBischof Christian Stäblein. Foto: Matthias Kauffmann

Die vorsichtig gelockerten Schutzmaßnahmen der Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen haben auch Auswirklungen auf das kirchliche Leben auf dem Gebiet der EKBO. In Berlin ist es ab dem 4. Mai wieder möglich, mit maximal 50 Teilnehmenden Gottesdienste in Kirchen zu feiern. In Brandenburg sind schon jetzt kleine Gottesdienstformate mit bis zu 20 Personen zu besonderen Anlässen erlaubt, hier vor allem Taufen, Trauerfeiern und Beerdigungen. In Sachsen – das betrifft den evangelischen Sprengel Görlitz, der ebenfalls zum Gebiet der EKBO gehört – sind wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Personen möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.  

„Es ist eine gute Nachricht, dass wir bald wieder gemeinsam – wenn auch in kleinem Kreis - Gottes Wort hören und einander stärken können“, sagt Bischof Christian Stäblein, „Der Verzicht auf Gottesdienste mit physischem Kontakt ist schwer gefallen. Andererseits haben Kirchengemeinden diese Zeit sehr kreativ genutzt und nutzen sie noch, um vielfältige digitale Gottesdienstformate zu entwickeln. Die Gottesdienste sind ja nicht ausgefallen, sondern gehen immer weiter. Über Telefon und Brief bestand und besteht intensiver Kontakt im Netzwerk Gemeinde.“  

Zahlreiche Kirchen waren und sind trotz der Beschränkungen offen für Gebet, Stille und innere Einkehr. Seelsorgerinnen und Seelsorgern fällt in der Krisenzeit eine besondere Rolle zu. Insbesondere Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorger werden stark nachgefragt, ebenso wie das Angebot des ökumenischen Corona-Seelsorgetelefons. Auch die nachbarschaftiche, diakonische Unterstützung und Hilfe für Menschen in Not wird vielerorts nach wie vor von Kirchengemeinden übernommen.

Am 30. April beraten Bund und Länder, ob es Anfang Mai weitere Lockerungen geben kann. Bischof Christian Stäblein ist zuversichtlich, dass dann auch bundesweit geltende Regelungen in der Frage der Gottesdienste gefunden werden. „Bis dahin gilt es, besonnen und geduldig zu bleiben. Der Schutz der Menschen steht an erster Stelle. Wir feiern nur so Gottesdienste, wie es angemessen und unter den gebotenen strengen Hygieneregeln möglich ist“, betonte Stäblein.

Mehr Infos zu Kirche im digitalen Raum finden Sie hier

Hier gelangen Sie zu einem Artikel in der Wochenzeitung "die kirche" von Sibylle Sterzik zum Thema

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