21.11.2024
In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) sollen 16- und 17-Jährige künftig regulär in die Gemeindeleitungen gewählt werden können. Dies war bislang nur in einer befristeten Probephase möglich. Über die Entfristung dieser Regelung hat die Synode der Landeskirche am Donnerstag in Berlin debattiert und sich auch dafür ausgesprochen. Über die entsprechende erforderliche Änderung der Grundordnung soll am Samstag entschieden werden.
Seit 2017 war es möglich, dass Gemeindekirchenräte mit bis zu sechs Mitgliedern einen, andere Gemeindekirchenräte zwei Jugendliche als Mitglieder haben können. Die Leitungsgremien der Gemeinden konnten auch beschließen, dass ihre Gemeinde an der Erprobung nicht teilnimmt. Dieses Kirchengesetz läuft 2028 aus. Wenn jedoch auch 2025 noch die Möglichkeit bestehen soll, dass Jugendliche in den Gemeindekirchenrat gewählt werden, müsse eine Anschlussregelung verabschiedet werden, hieß es.
Die evangelische Jugend habe zwischenzeitlich die Auswirkungen der aktuellen Rechtslage bei den Gemeinden abgefragt, hieß es. 264 Kirchengemeinden hätten dazu Rückmeldungen gegeben. Bei der Ältestenwahl 2019 seien demnach zwölf 16- bis 17-Jährige und 59 18- bis 27-Jährige in die Gremien gewählt worden. Bei der Ältestenwahl 2022 seien es fünf 16- bis 17-Jährige und 51 18- bis 27-Jährige gewesen.