17.01.2014
Viele Bankkunden erhalten derzeit von ihren Finanzinstituten Schreiben, in denen sie über die Kirchensteuer auf Kapitalerträge informiert werden. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern lediglich um ein neues Einzugsverfahren.
17. Januar 2014. Berlin (epd). Ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von den Banken automatisiert eingezogen. Auch in der Vergangenheit ist bei Kirchenmitgliedern die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erhoben worden, da Kapitalerträge als Teil des Einkommens kirchensteuerpflichtig sind, hieß es weiter. Damit die Banken wissen, wer einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, teilt das Bundeszentralamt für Steuern den Finanzinstituten künftig das Religionsmerkmal der Kunden elektronisch, verschlüsselt und dem Datenschutz entsprechend anonymisiert mit.
Wer aber lieber am bisherigen Verfahren festhalten möchte, kann der Weitergabe der Religionszugehörigkeit durch das Bundeszentralamt widersprechen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite des Amtes abrufbar (www.bzst.de).
Die Kapitalertragssteuer wird seit 2009 als Abgeltungssteuer direkt von den Banken an die Finanzämter abgeführt, wenn der einzelne Bankkunde es beantragt hat. Alternativ dazu kann man die Steuer über die Einkommenssteuererklärung gesondert festsetzen lassen.
Wer als Kirchenmitglied bisher auf seine Spareinlagen keine Steuern gezahlt hat, weil seine Zinsen unter der Freibetragsgrenze blieben, wird auch in Zukunft darauf keine Kirchensteuer zahlen, betonte die EKBO. Mit der Kirchensteuer beteiligen sich Kirchenmitglieder an der Finanzierung kirchlicher Aufgaben. Der Kirchensteuersatz liegt in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und im Erzbistum Berlin bei neun Prozent der Lohn- beziehungsweise der Einkommensteuer. Da die Kapitalertragssteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist, wird auch bei ihr ein Zuschlag von neun Prozent als Kirchensteuer abgeführt.