Landeskirche lehnt Gründung von Gemeindekirchenvereinen ab

22.04.2022

In Brandenburg wird weiter um Mindestgrößen von evangelischen Gemeinden gestritten. Die Initiative "Kirche im Dorf lassen" schlägt vor, Kirchengemeinden in Vereine umzuwandeln, um deren Selbständigkeit zu erhalten. Die Landeskirche lehnt das ab.

Berlin/Bad Wilsnack (epd). Im Streit über künftige Mindestgrößen für Kirchengemeinden in Brandenburg lehnt die evangelische Landeskirche Vorschläge für Alternativmodelle ab. „Die Umwandlung einer Kirchengemeinde in einen Verein ist ausgeschlossen“, sagte Konsistorialpräsident Jörg Antoine von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Die in Nordbrandenburg beheimatete Initiative „Kirche im Dorf lassen“ hatte am Ostermontag kleine Kirchengemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern dazu aufgerufen, Gemeindekirchenvereine zu gründen, wenn sie ihre Selbständigkeit behalten wollen.

Die von der Landeskirche unabhängigen gemeinnützigen Vereine sollten sich dann um die Unterhaltung der Dorfkirche sowie das Abhalten evangelischer Gottesdienste und Veranstaltungen kümmern und auch „Anspruch auf das Vermögen der früheren Kirchengemeinde erheben“. Konsistorialpräsident Antoine sagte dazu, die Nutzung des Kirchenvermögens durch einen Verein oder die Übertragung von Kirchenvermögen auf einen Verein seien nicht zulässig, genauso wenig wie die Weitergabe oder Schenkung von kirchlichem Vermögen entgegen dem Zweck der Kirchengemeinde.

„Von daher macht der Aufruf der Initiative keinen Sinn“, sagte der Chefjurist der evangelischen Landeskirche: „Besser ist es gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.“ Das Amt für Kirchliche Dienste biete hierzu Beratungen an.

Antoine sagte weiter: „Wir bedauern es sehr, dass die Initiative 'Kirche im Dorf lassen' zum Kirchenaustritt aufruft.“ Das auf der Herbstsynode im November 2021 fast einstimmig beschlossene Kirchengesetz über eine Mindestmitgliederzahl gewähre eine lange Übergangsregelung und damit Raum für Gestaltung. Außerdem könnten Ausnahmeregelungen beantragt werden.

Die Landessynode hatte im vergangenen November beschlossen, dass Kirchengemeinden künftig mindestens 300 Mitglieder haben sollen. Kleinere Gemeinden sollen sich deshalb zu größeren Verbünden oder neuen Gemeinden zusammenschließen. Dafür ist ein mehrjähriger Zeitraum vorgesehen. Ziel ist die Entlastung der Gemeinden von Verwaltungsaufgaben und Bürokratie. Betroffen sind mehr als 600 der gut 1.100 Gemeinden der Landeskirche, vor allem in Brandenburg.

An dem Beschluss gibt es immer wieder Kritik. Vor allem kleinere Dorfkirchengemeinden fürchten um ihre Identität, wenn sie in größeren Verbünden aufgehen. Zugleich sinken in vielen Dorfkirchengemeinden Brandenburgs die Mitgliederzahlen rapide, sie sind überaltert und es fehlt an engagiertem Nachwuchs.

Der Sprecher der Initiative „Kirche im Dorf lassen“, Andreas Haufe, hatte die Vereinsidee damit begründet, andere Optionen wie die Durchführung eines Musterprozesses gegen die Zwangsfusionen oder ein Übertritt zum reformierten Bekenntnis hätten sich als weniger aussichtsreich herausgestellt. Der Verein sollte „faktisch der früheren Kirchengemeinde entsprechen, indem möglichst viele Gemeindeglieder eintreten“. Christliches Leben auf den Dörfern käme sonst vollends zum Erliegen, weil sich in „anonymen Zentralkirchengemeinden“ niemand mehr dafür engagieren werde.

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