Rettung durch Kirchenasyl Diakonie Berlin-Brandenburg schützt Familien vor Abschiebung

13.01.2023

Die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat drei Familien aus Afghanistan, Syrien und Tschetschenien mit mehreren tausend Euro unterstützt, die in Kirchengemeinden in Berlin und Brandenburg Zuflucht gefunden haben. Das Kirchenasyl folgt einer jahrhundertealten diakonischen Tradition und ist aktuell oft der letzte Rettungsanker, wenn die staatlichen Schutzstrukturen versagen.

Die Diakonie hat eine großzügige Nachlassspende in Höhe von 12.000 Euro zum Schutz von drei aus Afghanistan, Syrien und Tschetschenien geflohenen Familien im Kirchenasyl eingesetzt. Der Verein Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V. hat mit den Geldern ärztliche Behandlungen, Anwaltskosten und die Unterbringung in Fluchtwohnungen finanziert. Dabei handelt es sich um Kosten, die die Gemeinden meistens nicht selbst tragen können. 

Diakonie-Direktorin Dr. Ursula Schoen: „Das Kirchenasyl ist oft die einzige Überlebenschance für Einzelne und Familien, die die deutsche Asylpolitik nicht schützt. Beim Kirchenasyl handelt es sich immer um Einzelfälle mit besonderen Problemlagen, die eine intensive Einzelfallprüfung brauchen. Dazu gibt das Kirchenasyl Zeit und Raum. Die Diakonie unterstützt die Zielsetzung des Kirchenasyls, weil es einzelne Menschen und ihre ganz individuelle Geschichte in den Blick nimmt. Sie steht für eine Kultur der offenen Türen. Wir danken den vielen Menschen in den Kirchengemeinden, die durch ihr Engagement Kirchenasyl vor Ort ermöglichen.“

Das Kirchenasyl hat sich aus einer jahrhundertealten Schutztradition heraus zu einer Praxis entwickelt, die dann greift, wenn die Abschiebung in eine lebensbedrohliche Gefahr bevorsteht und schnelles solidarisches Handeln gefragt ist. 

So gehört zu den von der Diakonie unterstützten Personen auch eine Familie, die vor Gewalt und Folter in Tschetschenien geflohen ist und der das deutsche Asylrecht verwehrt, an einem Ort zusammenzuleben: Die deutschen Behörden haben Herrn K. von seiner schwangeren Frau und dem Kind getrennt, weil sie nicht nachweisen konnten, dass sie standesamtlich verheiratet sind. Die Eltern mussten in verschiedenen Bundesländern leben. Die Ämter lehnten letztendlich die Zuständigkeit für ein Asylverfahren mit Verweis auf das europäische Asylsystem ab und wollten die Familie abschieben. In dieser Situation bat die Familie um Kirchenasyl. Der Verein Asyl in der Kirche Berlin Brandenburg e.V. konnte der Familie eine Wohnung bereitstellen und beide Elternteile konnten nach längerer Zeit im Kirchenasyl Asylanträge in Deutschland stellen.

Die Einrichtungen der Diakonie bieten aktuell ca. 5.200 Geflüchteten in Berlin und Brandenburg eine Unterkunft sowie in 81 (Jugend-)Migrationsdiensten und landesgeförderten Beratungsstellen Orientierung und ganz konkrete Hilfe.

(Pressemitteilung der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz)

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