02.08.2024
Die Berliner Senatsjustizverwaltung hat die zusätzlichen Haushaltsmittel für die Gefangenenseelsorge in Gefängnissen verteidigt. Der Einsatz der Seelsorger verschiedener Religionsgemeinschaften sei Teil der Suizidprävention in den Justizvollzugsanstalten, teilte die Senatsjustizverwaltung in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion mit.
Die Gefangenenseelsorge leiste neben den regelmäßigen Gottesdiensten und der Einzelseelsorge konfessions- und religionsübergreifend einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Stabilisierung der Inhaftierten. Laut parlamentarischer Anfrage erhält die Gefangenenseelsorge trotz angespannter Haushaltslage per Nachtragsbeschluss zusätzlich 750.000 Euro jährlich.
Die Zahl der Selbsttötungen in Berliner Justizvollzugsanstalten lag in den vergangenen vier Jahren den Angaben zufolge im einstelligen Bereich, im vergangenen Jahr zuletzt bei neun (2020: neun; 2021: zwei; 2022: drei). Der Bedarf an Suizidprävention sei gleichbleibend hoch und werde „priorisiert behandelt“: „Menschen in Haft bringen grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Suizide und Suizidversuche mit.“
Neben Risikofaktoren, die in der Person selbst begründet lägen, wie vorangegangene Suizidabsichten, Drogenmissbrauch oder psychiatrische Erkrankungen, gebe es eine Reihe institutioneller Faktoren, die das Suizidrisiko zusätzlich erhöhen. Dazu zählten das enge Zusammenleben mit fremden Personen, die Reglementierung des Alltags, der Verlust selbstbestimmt handeln zu können oder auch Einsamkeit.