06.08.2024
35 Jahre nach dem Mauerfall leiden nach Einschätzung der Bundesstiftung Aufarbeitung noch immer viele Menschen unter den Spätfolgen der kommunistischen Diktatur in der DDR. Die Bundesstiftung fordert deshalb konkrete Verbesserungen bei der Entschädigung von SED-Opfern. „Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu verbessern“, erklärte Stiftungsdirektorin Anna Kaminsky am Montag in Berlin mit Blick auf den 63. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer am 13. August.
Trotz der Novellierung des Sozialen Entschädigungsrechts im Jahr 2019 bestünden für Betroffene nach wie vor erhebliche Hürden bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden, die sie aufgrund politischer Verfolgung während des kommunistischen Regimes in der DDR erlitten haben, kritisierte Kaminsky. An die Ampelparteien appellierte sie, die im Koalitionsvertrag angekündigte Beweislastumkehr für diese Fälle dringend umzusetzen.
Am 13. August 1961 hatten Einheiten der Volkspolizei und der NVA begonnen, die Grenze zu West-Berlin abzuriegeln. Mit dem Bau der Mauer stoppte die SED-Führung den Massenexodus aus der DDR in den Westen. In der Folge waren bis zum Mauerfall am 9. November 1989 rund 17 Millionen Menschen in dem Land in ihrer Reisefreiheit eingeschränkt. In den 28 Jahren ihres Bestehens starben mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer, Hunderte wurden bei Fluchtversuchen verletzt.