23.03.2020
Maximal zehn Menschen dürfen teilnehmen
Berlin - Die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Pressemitteilung vom 23. März 2020 teilt mit: Um weiter Bestattungen auf evangelischen Friedhöfen zu ermöglichen, haben Friedhofsverwaltungen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Voraussetzungen dafür an die Corona-Präventionsregeln angepasst: In Berlin und Brandenburg dürfen maximal zehn Gäste an einer Trauerfeiern teilnehmen, in Sachsen 15. Stattfinden sollen die Trauerfeiern nach Möglichkeit unter freiem Himmel. „Es ist schmerzlich, wenn wir nicht so Abschied nehmen können, wie wir oder unsere Toten es sich gewünscht haben“, sagt Pröpstin Christina-Maria Bammel, „Dennoch versuchen unsere Pfarrerinnen und Pfarrer, einen tröstlichen und würdigen Rahmen dafür zu finden.“ Falls es gewünscht werde, könne auch eine spätere Gedenkfeier geplant und vorbereitet werden.
In Brandenburg gelegene Friedhöfe werden auf Grund der amtlichen Regelungen ab morgen, Dienstag, vorläufig geschlossen – Trauerfeiern finden selbstverständlich weiter statt. Auch werde es in individuellen Fällen toleriert, die Gräber von Angehörigen aufzusuchen, sagt Pröpstin Christina-Maria Bammel. In Berlin hebt der Evangelische Friedhofsverband Berlin-Stadtmitte die seit Montag verhängte Schließung seiner innenstädtischen Friedhöfe voraussichtlich noch in dieser Woche teilweise wieder auf. In begründeten Einzelfällen soll für Angehörige schon zuvor der Besuch eines Grabes möglich gemacht werden, teilte der Friedhofsverband Berlin Stadtmitte mit.