Intervention, Prävention und Aufarbeitung als Leitlinien des Gesetzes - Meldepflicht bei Missbrauchsverdacht - Kirchenkreise sollen eigene Schutzkonzepte ausarbeiten
Pröpstin Christina-Maria Bammel im Interview mit "die kirche" über das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, über das die Landessynode beraten wird