Der Vergabeausschuss des Flüchtlingsfonds tagt quartalsmäßig.
Antragsfrist: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
Bitte stellen Sie Anträge im Referat Migration und Integration rechtzeitig, möglichst 3 Monate vor Projektbeginn.
Zur Unterstützung von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen bei der Aufnahme von Menschen, die geflüchtet sind, wurde von der Synode im Rahmen des Flüchtlingsfonds ein Betrag in Höhe von jeweils 500.000 € aus dem Projekt- und Innovationsfonds für das Jahr 2022-24 zur Verfügung gestellt.
Die Vergabekriterien wurden unter Punkt 1.b dahin gehend ergänzt, dass auch landeskirchliche Einrichtungen sowie gemeinsame Anträge von Kirchengemeinden bzw. Kirchenkreisen mit diakonischen Trägern sowie Initiativen und Vereinen antragsberechtigt sind.
Georgenkirchstraße 69/70
10249 Berlin