Antrag Fonds Missionarischer Aufbruch

Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat einen Fonds zur Unterstützung missionarischer Initiativen und neuer Strukturen im Gemeindeaufbau aufgelegt.

1.    Antragsverfahren
Anträge sind jeweils bis zum 15.2. oder 31.8. eines Jahres per E-Mail in einer PDF-Datei zu stellen. Sie sollen, auch wenn das Projekt ein Projekt einer oder mehrerer Gemeinden oder Gruppen ist, über den Kirchenkreis gestellt und vom Kreiskirchenrat oder dem entsprechenden übergeordneten Rechtsträger durch einen Beschluss befürwortet werden.
Der Eingang des Antrags wird schriftlich bestätigt.

Zum Antrag gehören:

  • eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts
  • eine reflektierende Erläuterung der missionarischen Situation am jeweiligen Ort sowie der Zielgruppe (vgl. Anlage ‚Impulsfragen’)
  • Angaben zur Dauer des Projekts
  • Kriterien für die Feststellung von Ergebnissen
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenmittel z.B. der Gemeinde, Zuschüsse z.B. des Kirchenkreises, weitere Fördermittel, Spenden)

2.    Kriterien,
die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden:

  • Das Projekt soll die missionarische Situation reflektieren und eine Zielsetzung haben, wie sie in den Leitlinien kirchlichen Handelns in missionarischer Situation sowie dem Perspektivprogramm der EKBO „Salz der Erde“ entfaltet sind.
  • Das Projekt soll öffnenden Charakter haben, die Zugangschwelle für Interessierte niedrig halten, aus der binnenkirchlichen Orientierung herausführen und zum Glauben einladen.
  • Das Projekt soll konkrete Zielgruppen (insbesondere auch Konfessionslose) in den Blick nehmen. Dazu gehört die Überlegung, in welcher Form das Evangelium an die entsprechende Zielgruppe vermittelt werden soll.
  • Das Projekt soll die Grenzen traditioneller Gemeindearbeit inhaltlich und strukturell überschreiten und Ansätze für einen neuen Aufbruch enthalten.
  • Das Projekt kann vorhandenen Strukturen parochialer Arbeit durch neue Ansätze (Teamarbeit, gemeindeübergreifende Projekte, Vernetzung) ergänzen. Es soll ein neues Projekt sein.
  • Das Projekt hat Modellcharakter und wird als Erprobungsprojekt befristet gefördert.
  • Zur Finanzierung des Projektes werden Eigenmittel (Haushaltsmittel oder Spenden) eingebracht.

Der Ausschuss prüft die Kriterien, behält sich aber vor, die spezielle Situation vor Ort besonders zu gewichten.

3.    Entscheidungsverfahren
Die Anträge werden vom Kirchenleitungsausschuss „Missionarische Initiativen“ entschieden. Dabei werden die unter 2. genannten Kriterien berücksichtigt, auch wenn nicht bei jedem Projekt alle Kriterien in gleicher Weise erfüllt werden. Die Förderung ist grundsätzlich befristet. Die Projekte erhalten schriftlich Bescheid über die Entscheidung. In begründeten Fällen kann eine Förderung um eine weitere Frist verlängert oder mit der Auflage einer Überprüfung des Projektstandes nach einer bestimmten Zeitphase verbunden werden.

4.    Dokumentation und Abrechnung
Bei bewilligter Förderung ist eine zeitnahe Dokumentation anzufertigen und der Endabrechnung beizulegen. Die Abrechnung muss sich am eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan orientieren und das gesamte Projekt umfassen. Belege sind in Höhe der aus diesem Fonds bewilligten Förderung einzureichen. Die Mittel verfallen, wenn sie nicht spätestens 2 Jahre nach Erstellung des Bewilligungsbescheides abgerufen werden.

Das Antragsformular ist am Computer auszufüllen und danach auszudrucken.

Ansprechperson

Petra Voigt

Sachbearbeiterin

Referat 2.2 |
Kirchliches Leben

030 24344-373

fma@ekbo.de

Im Falle einer Förderung besteht die Verpflichtung zum Gebrauch des EKBO-Fördermittel-Logos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Projektauftritts (siehe Antragsformular Seite 5).

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