Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat einen Fonds zur Unterstützung missionarischer Initiativen und neuer Strukturen im Gemeindeaufbau aufgelegt.
1. Antragsverfahren
Anträge sind jeweils bis zum 15.2. oder 31.8. eines Jahres per E-Mail in einer PDF-Datei zu stellen. Sie sollen, auch wenn das Projekt ein Projekt einer oder mehrerer Gemeinden oder Gruppen ist, über den Kirchenkreis gestellt und vom Kreiskirchenrat oder dem entsprechenden übergeordneten Rechtsträger durch einen Beschluss befürwortet werden.
Der Eingang des Antrags wird schriftlich bestätigt.
Zum Antrag gehören:
2. Kriterien,
die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden:
Der Ausschuss prüft die Kriterien, behält sich aber vor, die spezielle Situation vor Ort besonders zu gewichten.
3. Entscheidungsverfahren
Die Anträge werden vom Kirchenleitungsausschuss „Missionarische Initiativen“ entschieden. Dabei werden die unter 2. genannten Kriterien berücksichtigt, auch wenn nicht bei jedem Projekt alle Kriterien in gleicher Weise erfüllt werden. Die Förderung ist grundsätzlich befristet. Die Projekte erhalten schriftlich Bescheid über die Entscheidung. In begründeten Fällen kann eine Förderung um eine weitere Frist verlängert oder mit der Auflage einer Überprüfung des Projektstandes nach einer bestimmten Zeitphase verbunden werden.
4. Dokumentation und Abrechnung
Bei bewilligter Förderung ist eine zeitnahe Dokumentation anzufertigen und der Endabrechnung beizulegen. Die Abrechnung muss sich am eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan orientieren und das gesamte Projekt umfassen. Belege sind in Höhe der aus diesem Fonds bewilligten Förderung einzureichen. Die Mittel verfallen, wenn sie nicht spätestens 2 Jahre nach Erstellung des Bewilligungsbescheides abgerufen werden.
Das Antragsformular ist am Computer auszufüllen und danach auszudrucken.
Im Falle einer Förderung besteht die Verpflichtung zum Gebrauch des EKBO-Fördermittel-Logos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Projektauftritts (siehe Antragsformular Seite 5).