Ab sofort ist nur noch das Online-Portal der GEMA zu nutzen, die GEMA hat uns mitgeteilt, dass die Meldungen per Mail auf den alten Meldebögen nicht mehr akzeptiert werden.
Musik, Kompositionen und Noten sind urheberrechtlich geschützt, das bedeutet, dass die Komponistin, der Liedtexte oder Arrangeur bestimmen kann, wer das von ihr oder ihm geschaffene Werk nutzen darf. Die meisten Kunstschaffenden haben sich sog. Verwertungsgesellschaften angeschlossen und lassen die Nutzung ihrer Kunstwerke gegen Entgelt zu.
Die EKD hat mit zwei Verwertungsgesellschaften Vereinbarungen getroffen, die den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Landeskirchen und ihren Zusammenschlüssen die Nutzung von Musik und Noten ermöglichen.
Mit der GEMA gibt es zwei Rahmenverträge, die die Nutzung von Musik in Gottesdiensten und kirchlichen Feiern und die Nutzung von Musik bei Kirchenkonzerten und Veranstaltungen regeln. Informationen zu den Pauschalverträgen mit der GEMA, zu Konzerten in Kirchengemeinden oder Musiknutzung bei Gemeindeveranstaltungen finden Sie
hier Downloads auf Seite der EKD zu Musik- und Urheberrechten.
Mit der VG Musikedition gibt es einen Rahmenvertrag, der den Abdruck von Noten und Liedtexten auf Gottesdienstzetteln und bei kirchlichen Feiern regelt. Hier finden Sie ein Merkblatt und einen Meldebogen zur Vervielfältigung (z. B. Fotokopieren) von Noten, Liedern und Liedtexten.
1. Bei Gemeindefesten im Freien empfehlen wir bei der Meldung im GEMA-Online-Portal die Zahl der Besucherinnen und Besucher im Kommentrafeld anzugeben, da das zu einem erheblichen Nachlass führen kann.
2. Sollte es sich bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen um Wohltätigkeitsveranstaltungen handeln, oder könnte ein Kulturnachlass nach den GEMA-Tarifen Berücksichtigung finden, kann auch das in das Kommentarfeld eingetragen werden.