Durch die IT-Sicherheitsverordnung der EKD sind alle kirchlichen Stellen zur Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes bis zum 31.12.2017 aufgefordert, welches kontinuierlich fortgeschrieben werden muss. Das IT-Sicherheitskonzept dient dazu, Risiken im IT-Bereich zu erkennen, zu bewerten und auf dieser Grundlage Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Anschreiben zum IT-Sicherheitskonzept des Referatsleiters der IT als Download.
Ein Muster-IT-Sicherheitskonzept für eine Beispiel-Kirchengemeinde steht Ihnen zur Verfügung.
Weiterlesen zum Thema IT-Sichercheit im Landeskirchenweiten Intranet der EKBO