14.08.2023
Berlin zahlt in diesem Jahr zwölf Millionen Euro sogenannter Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen. Das ergebe sich aus den Haushaltsansätzen für dieses Jahr, teilte die Berliner Senatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Grundlage für diese Zahlungen an die Kirchen ist neben Grundgesetzartikel 140 in Verbindung mit einer entsprechenden Regelung in der Weimarer Reichsverfassung im Fall der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) der mit dem Land Berlin geschlossene Kirchenvertrag von 2006.
Danach erhält die EKBO allein rund 8,04 Millionen Euro, das katholische Erzbistum Berlin knapp 3,96 Millionen Euro. Finanzielle Leistungen auf Grund landesrechtlicher Regelungen oder aus Staatsverträgen erhalten auch etwa die Jüdische Gemeinde zu Berlin und die Humanistische Union.
Zur Verwendung der Mittel sagte eine Sprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz auf epd-Anfrage, die Staatsleistungen dienten in erster Linie Projekten und Institutionen, die sich dem Gemeinwohl, der Bildung und der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft verschrieben hätten. Insofern komme das Geld nicht nur Christinnen und Christen zugute, sondern fließe immer auch in die säkulare Zivilgesellschaft zurück. Als konkrete Beispiele nannte die Sprecherin Angebote der Evangelische Akademie, kirchenmusikalische Veranstaltungen, Studierendenarbeit, Missionarische Dienste oder auch Erwachsenenbildung.