Dritte Verhandlungsrunde um Corona-Sonderzahlung ergebnislos

18.03.2022

Tarifverhandlungen des TV-EKBO werden am 7. April fortgesetzt

Berlin, 18. März 2022 – In der Evangelischen Kirche-Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) laufen seit Ende Januar die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaften GEW, GKD und ver.di hatten die Entgelttabellen des Tarifvertrages (TV-EKBO) zum 31. Dezember 2021 gekündigt und eine lineare Entgeltsteigerung in Höhe von fünf Prozent gefordert. In der ersten Verhandlungsrunde Ende Januar 2022 wurden die Forderungen dann konkretisiert. Die Gewerkschaften wollten eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L: 2,8 Prozent Entgeltsteigerung zum 1. Dezember 2022 und die Corona-Sonderzahlung von 1.300 EUR. Wegen des engen Zeitrahmens bis zum Gehaltslauf für März (nur vier Wochen) sollte die Corona-Sonderzahlung gesondert von den übrigen Forderungen verhandelt werden. Letztlich konnte jedoch die Corona-Sonderzahlung wegen der Kürze der Zeit nicht umgesetzt werden. Die Tarifpartner verhandeln daher andere finanzielle Lösungen, um die entgangene Sonderzahlung auszugleichen.

Auch die dritte Verhandlungsrunde am Donnerstag, 17. März, blieb ergebnislos. Sechs Stunden lang verhandelte die Dienstgeber-Tarifkommission der EKBO unter dem Vorsitz von Verena Zühlke mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Gewerkschaft Kirche & Diakonie (GKD) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Bei zahlreichen Unterbrechungen wurden verschiedene Modelle für die Sonderzahlung durchgerechnet. Die Gewerkschaften konnten auch nach alleiniger Beratung keine konkrete und bezifferte Gegenforderung aufmachen.

Die Dienstgeberseite bot mehrere Modelle an, wie das Entgelt für die circa 8.500 Beschäftigte in der EKBO ab dem laufenden Jahr 2022 gestaltet werden könnte:

1. Anhebung um 2,8 Prozent ab 1. Juli 2022 und nach Entgeltgruppen gestaffelte Einmalzahlung (EG 1–6: 800 EUR, EG 7–10: 600 EUR und EG 11–15Ü: 400 EUR). Zusätzlich wurde eine leichte Erhöhung dieser Einmalzahlung von Arbeitgeberseite angeboten.

2. Anhebung um 2,8 Prozent rückwirkend ab 1. Januar 2022 ohne Einmalzahlung.

Auch eine Sonderregelung, die die Corona-Sonderzahlung für bestimmte Berufsgruppen vorsieht (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer in privatrechtlichen Organisationen), wurde grundsätzlich abgelehnt. Ein Teil der Dienstnehmerseite forderte dagegen die kompromisslose Übernahme des TV-L Ergebnisses.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 7. April 2022. Die Gewerkschaften wollen bis dahin ein mit Betrag beziffertes Angebot unterbreiten.

 (Pressemitteilung EKBO)

 

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