13.11.2024
Nach mehreren Räumungen von Kirchenasylen wirft der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, den staatlichen Behörden eine Missachtung bisheriger Absprachen vor. „Es war ein gutes Agreement, dass wir auf solche Maßnahmen verzichten“, sagte der Berliner Bischof Stäblein am Mittwoch vor Journalisten in Würzburg. Er hoffe, dass man zur ursprünglichen Kooperation zurückkehre.
Kirchengemeinden gewähren abgelehnten Asylbewerbern Kirchenasyl, wenn sie besondere Härten erkennen. Seit 2015 gibt es zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. Sie sieht vor, dass die Gemeinden ein Kirchenasyl melden und ein Dossier einreichen. Das Bundesamt wiederum sagte damals zu, diese Fälle einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen.
Nur in wenigen Fällen korrigierte das Bundesamt in den vergangenen Jahren seine Entscheidung. Inzwischen gab es Stäblein zufolge in acht Fällen einen Bruch des Kirchenasyls, um die betroffenen Personen abzuschieben. Noch seien es Einzelfälle, aber es bereite ihm Sorge, sagte Stäblein. Korrigiert das Bundesamt seine Entscheidung nicht, bedeute das für die Gemeinden unter Umständen, eine Rückführung zu begleiten, sagte Stäblein. Auf eine Räumung müsse aber verzichtet werden.
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte zum Abschluss ihrer viertägigen Beratungen in Würzburg am Mittwoch auch mehrere Beschlüsse zur Migrationspolitik gefasst, darunter auch einen, der das Kirchenasyl als Institution in den Gemeinden stärken soll.