11.10.2024
Am 13. Oktober feiern weitere acht Ordinandinnen und Ordinanden ihre Segnung für den Pfarrdienst
An diesem Sonntag, 13. Oktober 2024, werden weitere acht von insgesamt 25 Theologinnen und Theologen von Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) um 14 Uhr in der Jesus-Christus-Kirche, Berlin-Dahlem, für ihren Dienst als Pfarrerin oder Pfarrer gesegnet und entsandt.
Mitwirkende im Gottesdienst sind neben Bischof Christian Stäblein der Präses der Landessynode Harald Geywitz, Generalsuperintendent des Sprengels Potsdam Kristóf Bálint, Superintendent des Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf Johannes Krug, Simon Danner, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Dahlem und Kirchenmusiker Jan Sören Fölster. In der für ihre besondere Akustik weithin bekannten Dahlemer Jesus-Christus-Kirche wird Hagai Rosenberg den Festgottesdienst mit der Trompete begleiten. Traditionell finden drei der Ordinationsgottesdienste der EKBO im Frühjahr und einer im Herbst statt. Nach dem 13. Oktober hat die EKBO in diesem Jahr insgesamt 25 neue Pfarrerinnen und Pfarrer dazugewonnen.
Die EKBO entsendet ihre neuen Pfarrerinnen und Pfarrer in alle Regionen der Landeskirche von Cottbus, Berlin und Potsdam bis in die Kirchenkreise Oberes Havelland, Prignitz und Barnim.
Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der Herr von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor Gott.
Micha 6,8
Hintergrund
Die Ordination (abgeleitet vom lateinischen „Ordo” = „Stand”) ist die Sendung und Segnung von Pfarrpersonen für den Dienst der öffentlichen Wortverkündung und Sakramentsverwaltung. Sie wird in der EKBO vom Bischof, dem oder der Generalsuperintendentin oder Generalsuperintendenten des Sprengels und dem Präses der Landessynode vorgenommen. Zentrales Zeichen der Ordination ist die Handauflegung. Im Rahmen des Ordinationsgottesdienstes bekommen Pfarrer und Pfarrerinnen das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Verwaltung der Sakramente übertragen. Letzteres bedeutet, dass sie eigenständig Gottesdienste leiten, Abendmahl feiern und Menschen taufen dürfen. Zum Dienst einer Pfarrerin oder eines Pfarrers gehören außerdem die Seelsorge und der Unterricht.
(Pressemitteilung EKBO)