Dritte Tagung der Fünften Landessynode in Präsenz eröffnet

10.11.2021

Auf der Tagesordnung stehen auch ein Mindestmitgliederzahlgesetz, Rassismus-Kritik in der Kirche, und ein Partnerschaftsgleichstellungsgesetz.

Synodale von obenDie Synodalen beginnen zu tagen am 11. November 2021

Mit einem Gottesdienst in der Kirche Berlin-Wartenberg hat die Fünfte Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Abend des 10. November ihre dritte Tagung eröffnet. Die Predigt hielt die Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO), Ursula Schoen. Die liturgische Leitung übernahm die Pfarrerin der Kirchengemeinde Wartenberg, Renate Kersten.

Vom 11. bis 13. November tagt die Herbstsynode dann in der St. Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain – in Präsenz unter Beachtung der 3-G-plus-Regel (Nachweis der Impfung, Genesung oder des negativen Tests plus tägliche Schnelltests aller Beteiligten). Die Tagung wird per Livestream übertragen:  www.ekbo.de/livestream

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Beratungen zur Einführung einer Mindestzahl von 300 Mitgliedern für rechtlich selbstständige Kirchengemeinden, ein Antrag der Evangelischen Jugend in der EKBO (EJBO), der sich kritisch mit Rassismus in der Kirche auseinandersetzt. Außerdem werden Umwelt- und Finanzfragen sowie Änderungen bei der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare beraten.

Es sei verständlich, dass „strittig, manchmal hitzig diskutiert“ werde, betonte Präses Harald Geywitz laut Manuskript in seiner Eröffnungsrede. Die Debatten müssten lebendig sein, damit klar sei, was die Gemeinden bewegt. Auch langjährige intensive Debatten müssten jedoch zu einem Ende geführt werden.

Bei der Trauung homosexueller Lebenspartner:innen und Ehepaare soll einer Vorlage der Kirchenleitung zufolge künftig das Recht von Pfarrer:innen entfallen, solche Gottesdienste abzulehnen. Ziel sei, diskriminierendem Verhalten entgegenzutreten. Dienstrechtliche Sanktionen seien jedoch nicht vorgesehen. (mit epd)

Die Landessynode wurde Mitte Februar 2021 auf sechs Jahre neu gewählt. Auf der Frühjahrstagung im April  2021 hat sie  das Kirchengemeindestrukturgesetz (KGSG) beschlossen, das vor allem in den ländlichen Kirchenkreisen kontrovers diskutiert wird. Weitere Themen sind Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2022/2023, zur Neufassung des Ältestenwahlgesetztes sowie zum kirchlichen Bau- und Vergaberecht.

> www.ekbo.de/livestream

Mehr Informationen zur Synode gibt es hier.

Über das Gemeindestrukturgesetz (KGSG) informiert die EKBO hier.

Hintergrund
Die Landessynode ist das höchste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Es konstituiert sich alle sechs Jahre neu nach den Gemeindekirchenratswahlen. Ehrenamtlich und beruflich Tätige leiten sie gemeinsam. Der Landessynode gehören 108 Mitglieder an. Diese vertreten 890.654 Gemeindeglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.135 Kirchengemeinden in den drei Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz sowie Arbeitszweige, Einrichtungen und Werke der Kirche (Stand 31.12.2020).

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