Einwilligungsverwaltung

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Technologien und Dienste zum Einsatz. Einige dieser Einbindungen sind nach TDDDG und/oder nach DSG-EKD einwilligungspflichtig. Wir bitten Sie daher um Ihre Einwilligung zu nachfolgenden Diensten, die Sie jederzeit in unseren Consent-Management-Einstellungen mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen können. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • Matomo 2.0

    Zweck:
    Statistische Web-Anlayse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 4 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • PHPSESSID

    Zweck

    Beibehalt der ausgewählten Zustände bei allen Seitenanfragen

    Rechtsgrundlage

    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Cookies); keine personenbezogene Folgeverarbeitung

    Datenübermittlung an Dritte

    keine

  • Consent-Management

    Zweck

    Einwilligungsmanagment und -dokumentation

    Rechtsgrundlage

    § 25 Abs. 2 Nr. TDDDG (Cookies); § 6 Nr. 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen (Einwilligungsmanagement und -dokumentation)

    Datenübermittlung an Drittanbieter

    keine

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Spotify

    Digitaler Dienst:
    Podcast- und Audio-Streaming

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Spotify AB, Schweden

Präferenzen

  • Spotify for Podcasters

    Digitaler Dienst:
    Podcast-Streaming

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Spotify USA Inc., USA

     

Weitere Dienste

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

Verband: Obdachlose besser vor Kälte schützen

05.12.2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe appelliert an die Kommunen, die Kältehilfe für Menschen ohne festen Wohnsitz zu verbessern. „Temperaturen um den Gefrierpunkt stellen eine erhebliche Gefahr für obdachlose Menschen dar“, warnte Geschäftsführerin Sabine Bösing am Donnerstag in Berlin. Nach ihren Angaben wurde in Hannover bereits Mitte November eine obdachlose Person mit Unterkühlung ins Krankenhaus gebracht, wo sie wenig später starb.

Die Kommunen könnten mehr Schutz gewähren, erklärte Bösing: „Dazu gehört der Ausbau der Straßensozialarbeit und anderer aufsuchender Dienste, um gefährdete Menschen direkt zu erreichen.“ Auch müssten genderspezifische Angebote erweitert und mehr Schutzräume eingerichtet werden.

Großzügige Öffnungszeiten der Unterkünfte, sowohl tagsüber als auch nachts, seien notwendig, damit niemand in der Kälte zurückbleiben müsse. „Darüber hinaus sollten Notrufnummern eingerichtet werden, um akute Gefährdungen von Personen schnell melden zu können“, forderte sie.

Die Arbeitsgemeinschaft verzeichnet bundesweit mindestens 357 Kältetote seit dem Jahr 1991. Diese Zahl beruhe auf systematischen Auswertungen von Presseberichten, hieß es. Zahlreiche weitere Todesfälle blieben unentdeckt, weil sie nicht öffentlich bekannt werden und somit nicht in die Erfassung einfließen.

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt () + J
Ohne Bilder: Alt () + K
Fokus: Alt () + G
Tasten­kombinationen: Alt () + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt () + V
Alles zurücksetzen: Alt () + Y