Vom Reden ins Handeln kommen

12.12.2024

Erste Evaluierung der Umwelt- und Klimaschutzarbeit in der EKBO

Drei Jahre nach Einführung des Klimaschutzgesetzes legte das Umweltbüro der EKBO erstmalig zur diesjährigen Herbsttagung der Landessynode eine Evaluierung der Umwelt- und Klimaschutzarbeit vor. Weiterhin verabschiedete die Landessynode eine Novellierung des kirchlichen Klimaschutzgesetzes.

„Mit dem Klimaschutzgesetz sind wir als Landeskirche vom Reden ins Handeln gekommen“, stellt Dr. Jörn Budde, Leiter des Umweltbüros der EKBO, fest. „In der gesamten Landeskirche wurden grundlegende Strukturen für eine verbindliche und kontinuierliche Klimaschutzarbeit gelegt.“ Budde führt weiter aus: „Mit dem nun erstmalig vorlegten Evaluierungsbericht zeigen wir, was wir in den letzten drei Jahren geschafft haben – und, was nicht geklappt hat. Während die Umwelt- und Klimaschutzarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich an Relevanz verloren hat, können wir als Landeskirche konkret zeigen, dass wir den Weg zu mehr Schöpfungsbewahrung weitergehen, denn auch wir als Kirche haben die Aufgabe, wie jede und jeder andere auch, unsere Treibhausgasemissionen zu reduzieren.“ 

Das im Jahr 2021 in Kraft gesetzte, kirchliche Klimaschutzgesetz führte in seiner Breite dazu, dass energetische Maßnahmen von der Zielsetzung, über Sanierungsstandards und die Finanzierung bis hin zur Umsetzbarkeit handhabbar gemacht, transparent geregelt und fachlich begleitet werden können. In mittlerweile 20 von 25 Kirchenkreisen der EKBO gibt es Klimaschutzbeauftragte als Ansprechpersonen vor Ort, die die Prozesse koordinieren. Auch diese personelle Besetzung auf kreiskirchlicher Ebene regelt das Klimaschutzgesetz der EKBO.

Über 80 % der insgesamt rund 950 Kirchengemeinden der EKBO beziehen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Die gebäudebedingten Treibhausgasemissionen aus Strom und Wärme lagen in der Landeskirche im Jahr 2022 bei 14.332 Tonnen, im Jahr 2023 beliefen sie sich nur noch auf 13.887 Tonnen. Damit lässt sich erstmalig ein Rückgang der Emissionen feststellen. Zum Vergleich: Durchschnittlich verursacht eine in Deutschland lebende Person 9 Tonnen CO₂ pro Jahr, womit Deutschland im weltweiten Vergleich zur Spitzengruppe der CO2-Emittenten gehört.    

Pro Tonne CO2 verfügt das Kirchengesetz eine Klimaschutzabgabe in Höhe von 125 Euro, die in einen kreiskirchlichen Klimaschutzfonds einzuzahlen ist. Aus diesem werden Mittel ausgereicht, um energetische (bauliche) Maßnahmen zu fördern und damit die Treibhausgasemissionen im kirchlichen Betrieb weiter zu reduzieren. Den Kirchengemeinden stehen nun insgesamt rund 3,5 Millionen Euro dafür zur Verfügung. 

Jörn Budde hofft, dass im Gebäudebereich damit eine Trendwende erreicht ist und die Emissionen nicht weiter zu-, sondern weiter abnehmen werden. „Hier den Anstoß gegeben zu haben, ist essentiell, da sich – einmal begonnen – die in Gang gesetzte Entwicklung mit zunehmender Erfahrung, Kompetenz und Ressourcen beschleunigen wird,“ so Budde. „Wir wissen aber auch, dass die Entwicklung noch deutlich abweicht von dem, was notwendig ist, um schwere Schäden für Mensch und Umwelt noch abzuwenden. Die angestoßenen Entwicklungen müssen wir nun weiter genau beobachten und auswerten, um gegebenenfalls noch Maßnahmen anpassen zu können.“  

Ebenso während der Herbstsynode thematisiert wurde die Novellierung des kirchlichen Klimaschutzgesetzes. Angepasst wurde beispielsweise das Zieljahr für die Treibhausgasneutralität an das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung im Jahr 2045 und an die Klimaschutzrichtlinie der EKD, die eine Reduktion der Emissionen um 90 % bis 2035 vorsieht.

Die – nicht nur kirchliche, sondern auch gesamtgesellschaftliche – Geschwindigkeit der Treibhausgasreduktion im Gebäudebereich wird, wenn sie zukünftig auf dem heutigen Niveau verbleibt, dazu führen, dass weder das Ziel der EKD, noch das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Zieljahr 2045 eingehalten wird. Gleichzeitig steht nur noch ein begrenztes Budget an Emissionen zur Verfügung, die maximal ausgestoßen werden dürfen, um das 1,5°-Ziel einzuhalten. Alle Treibhausgasemissionen, die darüber hinaus in die Atmosphäre gelangen, sorgen mittel- bis langfristig für große Schäden an Klima und Umwelt und gefährden somit massiv Leben und Gesundheit der Menschen und anderer Lebewesen. Im nun novellierten Klimaschutzgesetz ist das Ziel der 90-%-Reduktion bis 2035 vorgesehen, so dass das Überschreiten dieser Grenze bei Nichteinhaltung in der Bilanzierung entsprechend sichtbar wird.

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