Wahlaufruf an Wohnungslose

30.01.2025

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat Menschen ohne feste Meldeadresse auf ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl am 23. Februar hingewiesen. Um abstimmen zu können, müssten Wohnungslose sich bis Freitag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, teilte die Arbeitsgemeinschaft in Berlin mit. Zuständig dafür sei das Wahlamt der jeweiligen Kommune, in der sie sich gewöhnlich aufhielten.

Der Antrag muss den Angaben zufolge den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers enthalten. Als Adresse könne die Gemeindeverwaltung angegeben werden. Möglich seien der Postweg oder das Einreichen durch eine andere Person. Für die Briefwahl müsse ein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Sammelanträge, die von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vorbereitet werden können, erleichtern laut der Bundesarbeitsgemeinschaft den gesamten Prozess.

Von den Kommunen verlangte die Arbeitsgemeinschaft, das Eintragen in die Wählerverzeichnisse möglichst einfach und komplikationsfrei zu ermöglichen. Geschäftsführerin Sabine Bösing wies auf das Ziel der Europäischen Union hin, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. „Eine Politik, die die Bedürfnisse betroffener Menschen berücksichtigt, kann nur gestaltet werden, wenn diese mitentscheiden“, erklärte sie.

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