Die Anerkennungskommission unterstützt Menschen, die in der Landeskirche und in der Diakonie von sexueller Gewalt betroffen sind. Betroffene erhalten unbürokratische zusätzliche Hilfen. Damit will die Landeskirche betroffenen Personen von sexueller Gewalt beistehen. Auf ihren Wunsch hin können sie die Begleitung einer Verfahrenslotsin oder eines Verfahrenslotsen in Anspruch nehmen, die bei der Beantragung beraten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt:
Anerkennungskommission zur individuellen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt
Die Anerkennungskommission unterstützt Menschen, die in der Landeskirche und der Diakonie Opfer von sexueller Gewalt geworden sind.
Die Aufgabe der Lotsen und Lotsinnen ist die Beratung der Betroffenen, die Anwaltschaft für die Betroffenen und die Begleitung durch das Verfahren. Die Lotsenpersonen begleiten die Antragstellung bei der Anerkennungskommission ehrenamtlich. Sie haben Erfahrungen mit dem Thema und stehen beratend und stärkend zur Seite.
Unterschiedliche Lotsinnen und Lotsen, überwiegend aus unabhängigen Betroffenenhilfe- und Beratungseinrichtungen sowie eine kirchliche Lotsin und ein kirchlicher Lotse, stehen zur Verfügung. Wer die antragstellende Person letztlich begleitet, entscheiden allein die Betroffenen. Die Lotsenpersonen sind dazu da, Betroffene über das Verfahren zu informieren und zu beraten, sie auf Wunsch im Gespräch mit der Kommission zu begleiten oder auch in Abwesenheit der Betroffenen für diese zu sprechen.
Die Lotsinnen und Lotsen stehen unter Schweigepflicht.
Nach der Kontaktaufnahme mit der Kommission erhalten Sie das Angebot, ein Gespräch mit der Anerkennungskommission zu führen.
Je nach Ihrem Wunsch kann dieses Gespräch von einer Lotsenperson oder einer Vertrauensperson Ihrer Wahl begleitet oder auch von diesen in Ihrem Auftrag geführt werden.
Sie werden zum nächstmöglichen Treffen der Anerkennungskommission eingeladen.
Die Gespräche finden in der Regel im Konsistorium statt: Georgenkirchstraße 69/70 in 10249 Berlin. Gerne kann ein anderer Ort gewünscht werden.
Sollten Sie einem Gespräch mit der Unabhängigen Kommission zustimmen, steht es Ihnen frei, eine Person Ihres Vertrauens mitzubringen.
Sollten Sie keine solche Vertrauensperson haben, können Sie gerne unser oben beschriebenes Lotsenprogramm in Anspruch nehmen.
Die von der Kirchenleitung eingesetzte Kommission arbeitet und entscheidet als Gremium unabhängig. Es wird Ihnen zugehört und Ihr Anliegen wird ernst genommen.
Es ist möglich, aber nicht erforderlich, alles, was Sie bewegt, zu schildern oder Fragen zu stellen. Das Anliegen der Mitglieder der Kommission ist es, in Vertretung der Landeskirche zu hören, was Ihnen geschehen ist, das erlittene Leid anzuerkennen und Ihnen nach Möglichkeit eine Unterstützungsleistung zukommen zu lassen.
Die Entscheidung darüber, in welchem Ausmaß Sie von dem persönlich Erlebten und dessen Folgen berichten wollen, liegt ganz bei Ihnen.
Es kann für Sie unter Umständen erleichternd sein – falls vorhanden – verschriftliche Zeugenaussagen, Gutachten o. ä. Unterlagen zu dem Gespräch mitzubringen. Dies ermöglicht es den Kommissionsmitgliedern das Geschehene nachzuvollziehen und gemeinsam nach einer passenden Möglichkeit der Unterstützung zu suchen.
Es ist zudem hilfreich für das Verfahren, wenn Sie sich im Vorfeld beispielsweise gemeinsam mit einem Lotsen oder einer anderen Vertrauensperson Gedanken darüber machen, welche Form der Unterstützung für Sie persönlich förderlich sein könnte.
Sollten Sie sich ausdrücklich kein Gespräch mit der Kommission führen wollen, besteht auch die Möglichkeit, eine einmalige, pauschale Unterstützungsleistung zu vereinbaren.
Dies kann durch die Vermittlung einer Lotsenperson oder im Schriftverkehr mit der Kommission geklärt werden.
Alle Informationen, die in der Kommission oder auch mit den Lotsenpersonen besprochen werden, werden vertraulich behandelt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es manchen Betroffenen erst Jahre oder gar Jahrzehnte nach dem erlebten Übergriff möglich ist, hierüber zu sprechen.
Fälle, die in der Kommission behandelt werden, können sowohl aus der Vergangenheit stammen als auch die gegenwärtige Zeit betreffen.
Aus diesem Grund gibt es keinen befristeten Zeitraum, um sich an die Kommission zu wenden. Für die Kontaktaufnahme mit der Kommission ist es darüber hinaus unerheblich, ob eine zurückliegende Tat bereits strafrechtlich verjährt ist oder jemals gerichtlich verhandelt wurde.