Ist Religion etwas Gutes? Oder gefährlich? Ist Religion im Prinzip immer gleich? Und beten alle zu einem Gott? Religionsunterricht will auf der Suche nach qualifizierten Antworten helfen und zugleich Respekt vor dem Glauben vermitteln. Im geschützten Lernort Schule können Kinder und Jugendliche Kriterien entwickeln, mit denen sie unterschiedliche Religionen kennen lernen. Deshalb ist Religionsunterricht auch für Kinder und Jugendliche wichtig, die selbst nicht glauben oder andere religiöse Überzeugungen vertreten. Das Grundgesetz nennt dies „Religionsmündigkeit erlangen“. Wir arbeiten gern an dieser wichtigen und erfolgreichen Aufgabe.
Auf der Website ru-ekbo.de finden Sie Informationen rund um den Evangelischen Religionsunterricht. Sei es aus der Perspektive der Eltern und Schüler:innen, als Studierende oder Studieninteressierte mit dem Ziel des Lehramtes für Ev. Religionslehre oder als Religionslehrkraft an den Schulen in Berlin, Brandenburg oder der schlesischen Oberlausitz.
Evangelischer Religionsunterricht ist im LandBerlin ein Unterrichtsfach in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen. Für die berufsbildenden Schulen gibt es eine besondere Regelung. Er wird in der Regel mit zwei Wochenstunden erteilt und im Stundenplan mit anderen Fächern gleichrangig behandelt.
Evangelischer Religionsunterricht kann im Land Brandenburg in allen Schulformen und -stufen im Land Brandenburg erteilt werden.
Die Arbeitsstellen für Ev. Religionsunterricht organisieren, entwickeln und verantworten den Religionsunterricht in den Regionen.
In der EKBO gibt es insgesamt 12 Arbeitsstellen für Ev. Religionsunterricht (ARU). Sie tragen die regionale Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Religionsunterrichtes.
Im Amt für kirchliche Dienste (AKD) werden regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte zu theologischen und methodisch-didaktischen Themen angeboten.
Schülerinnen und Schüler der 1.-3. Klasse einer Grundschule in Brandenburg erklären typische Begriffe aus dem Religionsunterricht: