FAQs – Fonds Missionarischer Aufbruch

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten

Antragstellende: Können neben Kirchengemeinden und Kirchenkreisen auch eingetragene Vereine und gemeinnützige Eigenbetriebe Anträge stellen?

Ja. Der Antrag wird eingereicht, mit einer Stellungnahme des Kreiskirchenrates des zuständigen Kirchenkreises (i. d. R. der Kirchenkreis, in dem sich das Projekt befindet).

Ausgabearten: Welche Ausgaben sind Gegenstand der Förderung: Personalkosten und/oder Sachkosten und/oder Baukosten?

Entscheidend ist bei allen Anträgen die missionarische Grundidee und ein Gesamtkonzept (siehe die „Kriterien, die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden“.

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Entscheidung: Wann können wir mit einem Bescheid rechnen?

Anträge sind jeweils bis zum 15.2. oder 31.8. eines Jahres einzureichen. Eine Entscheidung über den Antrag wird jeweils kurz nach der Tagung der Landessynode Sitzung des KL-Ausschusses mitgeteilt: für Anträge, die zum 15.2. eingereicht wurden nach der Tagung der Frühjahrssynode i. d. R. Anfang/Mitte Oktober, für Anträge, die zum 31.8. eingereicht wurden, nach der Tagung der Herbstsynode i. d. R. Ende März. Bitte planen Sie entsprechend Vorlauf ein und bedenken Sie diese Termine im Blick auf den Projektbeginn.

Frist: Wie lange vor Beginn des Projektes muss ich den Antrag stellen?

Anträge sind jeweils bis zum 15.2. oder 31.8. eines Jahres einzureichen. Eine Entscheidung über den Antrag wird jeweils kurz nach der Tagung der Landessynode Sitzung des KL-Ausschusses mitgeteilt: für Anträge, die zum 15.2. eingereicht wurden nach der Tagung der Frühjahrssynode i. d. R. Anfang/Mitte Oktober, für Anträge, die zum 31.8. eingereicht wurden, nach der Tagung der Herbstsynode i. d. R. Ende März. Mit entsprechendem Vorlauf ist der Antrag zu stellen.

Höhe beantragter Zuschuss: Gibt es einen Förderhöchstbetrag?

Nein. Allerdings sind die verfügbaren Mittel des Fonds begrenzt. Orientieren Sie sich für eine angemessene Höhe der Antragssumme an den bereits genehmigten und geförderten Projekten.

Kosten- und Finanzierungsplan: Wo sollen Ausgaben eingetragen werden, die in keine vorgegebene Rubrik passen?

Nutzen Sie dafür das Feld „Sonstige Kosten“. Wenn nötig, fächern Sie die Ausgaben nochmals gesondert auf.

Kriterien zur Feststellung von Ergebnissen: Was sind Kriterien zur Feststellung von Ergebnissen?

Jedes Projekt soll ein klar definiertes Ziel (bzw. Ziele) haben, das messbar bzw. klar feststellbar ist. Im Antrag soll beschrieben werden, wie nach Durchführung des Projekts festgestellt wird, ob das Ziel/die Ziele erreicht worden sind. Die „Kriterien für die Feststellung von Ergebnissen“ (die in dem Antrag zu beschreiben sind) sollen sich orientieren an den „Kriterien, die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden“ (siehe Fonds Missionarischer Aufbruch), und sollen diese konkretisieren. Überlegen Sie sich bei der Antragstellung, was Sie mit dem Projekt erreichen wollen – im Blick auf die missionarische Situation vor Ort, die spezifische Zielgruppe etc. – und wie Sie überprüfen können, ob sie das Gewünschte erreicht haben (Qualität, Quantität, Resonanz …).

Stellungnahme: Der Kreiskirchenrat tagt erst wieder nach Fristende der Antragstellung. Können die Beschlüsse nachgereicht werden?

Die Stellungnahme bzw. der Beschluss des Kreiskirchenrates kann nachgereicht werden (bis spätestens zur Sitzung des Ausschusses – bitte Termin erfragen!).

Zweck: Können auch reguläre Gemeindeaktivitäten/ -veranstaltungen gefördert werden?

Für Projekte, die eine Förderung erhalten, gilt (siehe die „Kriterien, die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden": „Das Projekt soll die Grenzen traditioneller Gemeindearbeit inhaltlich und strukturell überschreiten und Ansätze für einen neuen Aufbruch enthalten.“ Und: „Das Projekt kann vorhandenen Strukturen parochialer Arbeit durch neue Ansätze (Teamarbeit, gemeindeübergreifende Projekte, Vernetzung) ergänzen. Es soll ein neues Projekt sein.“ Entscheidend ist immer die missionarische Grundidee und ein Gesamtkonzept eines Projektes.

Zweckbindung: Kann der Zuschuss zweckbestimmt sein?

Der Antrag wird für ein konkretes Projekt gestellt. Der gewährte Zuschuss ist für dieses Projekt zweckbestimmt. Zudem kann es sein, dass der Ausschuss die Bewilligung auf konkrete Positionen des Kostenplans im Antrag beschränkt.

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