Ja. Der Antrag wird eingereicht, mit einer Stellungnahme des Kreiskirchenrates des zuständigen Kirchenkreises (i. d. R. der Kirchenkreis, in dem sich das Projekt befindet).
Entscheidend ist bei allen Anträgen die missionarische Grundidee und ein Gesamtkonzept (siehe die „Kriterien, die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden“.
Anträge sind jeweils bis zum 15.2. oder 31.8. eines Jahres einzureichen. Eine Entscheidung über den Antrag wird jeweils kurz nach der Tagung der Landessynode Sitzung des KL-Ausschusses mitgeteilt: für Anträge, die zum 15.2. eingereicht wurden nach der Tagung der Frühjahrssynode i. d. R. Anfang/Mitte Oktober, für Anträge, die zum 31.8. eingereicht wurden, nach der Tagung der Herbstsynode i. d. R. Ende März. Bitte planen Sie entsprechend Vorlauf ein und bedenken Sie diese Termine im Blick auf den Projektbeginn.
Anträge sind jeweils bis zum 15.2. oder 31.8. eines Jahres einzureichen. Eine Entscheidung über den Antrag wird jeweils kurz nach der Tagung der Landessynode Sitzung des KL-Ausschusses mitgeteilt: für Anträge, die zum 15.2. eingereicht wurden nach der Tagung der Frühjahrssynode i. d. R. Anfang/Mitte Oktober, für Anträge, die zum 31.8. eingereicht wurden, nach der Tagung der Herbstsynode i. d. R. Ende März. Mit entsprechendem Vorlauf ist der Antrag zu stellen.
Nein. Allerdings sind die verfügbaren Mittel des Fonds begrenzt. Orientieren Sie sich für eine angemessene Höhe der Antragssumme an den bereits genehmigten und geförderten Projekten.
Nutzen Sie dafür das Feld „Sonstige Kosten“. Wenn nötig, fächern Sie die Ausgaben nochmals gesondert auf.
Jedes Projekt soll ein klar definiertes Ziel (bzw. Ziele) haben, das messbar bzw. klar feststellbar ist. Im Antrag soll beschrieben werden, wie nach Durchführung des Projekts festgestellt wird, ob das Ziel/die Ziele erreicht worden sind. Die „Kriterien für die Feststellung von Ergebnissen“ (die in dem Antrag zu beschreiben sind) sollen sich orientieren an den „Kriterien, die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden“ (siehe Fonds Missionarischer Aufbruch), und sollen diese konkretisieren. Überlegen Sie sich bei der Antragstellung, was Sie mit dem Projekt erreichen wollen – im Blick auf die missionarische Situation vor Ort, die spezifische Zielgruppe etc. – und wie Sie überprüfen können, ob sie das Gewünschte erreicht haben (Qualität, Quantität, Resonanz …).
Die Stellungnahme bzw. der Beschluss des Kreiskirchenrates kann nachgereicht werden (bis spätestens zur Sitzung des Ausschusses – bitte Termin erfragen!).
Für Projekte, die eine Förderung erhalten, gilt (siehe die „Kriterien, die bei der Entscheidung, welche Projekte aus dem Fonds gefördert werden können, zugrunde gelegt werden": „Das Projekt soll die Grenzen traditioneller Gemeindearbeit inhaltlich und strukturell überschreiten und Ansätze für einen neuen Aufbruch enthalten.“ Und: „Das Projekt kann vorhandenen Strukturen parochialer Arbeit durch neue Ansätze (Teamarbeit, gemeindeübergreifende Projekte, Vernetzung) ergänzen. Es soll ein neues Projekt sein.“ Entscheidend ist immer die missionarische Grundidee und ein Gesamtkonzept eines Projektes.
Der Antrag wird für ein konkretes Projekt gestellt. Der gewährte Zuschuss ist für dieses Projekt zweckbestimmt. Zudem kann es sein, dass der Ausschuss die Bewilligung auf konkrete Positionen des Kostenplans im Antrag beschränkt.