Rechtliche Grundlagen

Seit dem 01.01.2018 gilt die neue Meldewesenordnung (MWO) und die Kirchenbuchordnung (KiBuO) und damit die Pflicht zur Führung eines elektronisch unterstütztem Kirchenbuches. 

Das Konsistorium hat aufgrund des §8 des Kirchengesetzes über die Erhebung von Gemeindekirchgeld (Gemeindekirchgeldgesetz - GemKiGG ev.) vom 15.11.2008 die Verwaltungsbestimmung erlassen.

Seit dem 24. Mai 2018 ist das durch die Synode der EKD im Herbst 2017 geänderte Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland in Kraft – Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD) (ABI. EKD S. 353).

Hier können Sie das Kirchengesetz über das Melde-Kirchenbuch und - Statistikwesen (MKSG) in der EKBO nachschlagen.

 

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