Die Kirchengemeinden der Landeskirchen nutzen für das Meldewesen das Verfahren KirA 2.0 (Kirchlicher Arbeitsplatz) der Firma ECKD-KIGST GmbH.
Seit dem 1. Januar 2018 sind die Meldewesen- und Kirchenbuchordnung in Kraft. Sie finden die Dokumente unter dem Punkt rechtliche Grundlagen.
Sollten Sie Neueinsteiger für KirA 2.0 sein und Interesse an einer Schulung haben, wenden Sie sich an Ihr für das Meldewesen zuständige Kirchliches Verwaltungsamt.
WICHTIG: Neue Termine für Workshops zum Thema GKR Wahlen finden sie unter den Punkt Schulungen.
Seit dem 24. Mai 2018 ist das durch die Synode der EKD im Herbst 2017 geänderte Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland in Kraft – Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD-Datenschutzgesetz – DSG-EKD)(ABI. EKD S. 353). Sie können sich diese unter dem Punkt rechtliche Grundlagen aufrufen.
Referat 6.2.4 |
Meldewesen
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