Supervision und Coaching

Supervision und Coaching sind im Fortbildungsgesetz der EKBO als Formen der Fortbildung festgehalten. Die beiden Formate der beruflichen Begleitung sind nicht ganz trennscharf: Beide richten sich vor allem auf das berufliche Handeln einer Person. Eine mögliche Differenz liegt in dem Fokus: Nimmt Supervision vor allem die Person, ihr berufliches Umfeld und die organisationalen Strukturen in den Blick und kann auch einer Gruppe von Personen zur Verfügung stehen, kommt beim Coaching vor allem die einzelne Person mit ihren Erfahrungen und Ressourcen zur Geltung. 

Das Verfahren zur Genehmigung und anteiligen Kostenübernahme bei Supervision/Coaching ähnelt dem der anderen Fortbildungen: Die interessierte Person stellt einen Antrag und holt die Genehmigung durch die dienstvorgesetzte Person ein. Über den Dienstweg kommt der Antrag zur Abteilung 4.1 ins Konsistorium und wird nach formalen Kriterien geprüft, gegebenenfalls erfolgt dann die Zusage einer (Mit)Finanzierung im Rahmen der geltenden Regelungen und Sätze. Die Beantragung bezieht sich immer auf den Zeitraum eines Kalenderjahres und wird bei Zusage einer Mitfinanzierung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres abgerechnet.

Die Wahl eines Supervisors bzw. einer Supervisorin sollte sich dabei grundsätzlich an der Liste der durch die Landeskirche anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren orientieren. Diese steht unter Downloads als PDF zum Herunterladen bereit. Das gleiche gilt entsprechend für die Wahl eines Coaches. Auch diese Liste steht zum Herunterladen bereit. In begründeten Einzelfällen ist die Wahl einer begleitenden Person (Supervision/Coaching) auch außerhalb dieser Liste möglich, dann sind bei der Beantragung die Nachweise der Qualifikation beizulegen.

Für Personen, die auf eine dieser Listen aufgenomen werden wollen, steht ein Aufnahmeantrag als PDF zur Verfügung. Er kann per Mail oder per Briefpost an Bettina Röser geschickt werden.

Für die (Mit)Finanzierung von Supervision und Coaching durch die Landeskirche gilt ab dem 1. August 2023 eine Verwaltungsvorschrift, in der Obergrenzen von erstattungsfähigen Honoraren festgelegt sind. 

Neben Supervision und Coaching und außerhalb des Bereiches der Fortbildung stehen weitere Formen der Begleitung und Beratung zur Verfügung:

  • Die geistliche Begleitung ist das Angebot einer individuellen Seelsorge über eine längere Zeit. Mehr dazu auf der Seite des Amts für Kirchliche Dienste (AKD) Geistliche Begleitung
  • Die Gemeindeberatung ist ansprechbar für alle Fragen, die sich in der Struktur und Organisation von Gemeinden und anderen Organisationen ergeben. Gemeindeentwicklung, Veränderungsprozesse und Konfliktbearbeitung sind beispielhafte Anlässe, mit einem Gemeindeberater bzw. einer Gemeindeberaterin zusammen zu arbeiten. 
  • Die Mediation ist ein allparteiliches lösungsorientiertes Verfahren zur Konfliktbearbeitung.

Bei Fragen, welches Format der Beratung oder Begleitung das passende ist, bieten Bettina Röser und Hilmar Gattwinkel Klärungshilfen und Unterstützung an.

Ansprechpersonen

Hilmar Gattwinkel

Konsistorium der EKBO
Referat 4.1 | Aus-, Fort- und Weiterbildung

030 24344-332

hilmar.gattwinkel@gemeinsam.ekbo.de

Bettina Röser

Konsistorium der EKBO
Referat 4.1 | Aus-, Fort- und Weiterbildung

030 24344-437

b.roeser@ekbo.de

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